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Atz

von Emmi31.03.2009 | 19:26
1543 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Frage, bin ATZ Blockmodell,Arbeitsphase, bekomme ich auch Lohnerhöhung und Einmalzahlung? Wenn es in der Freistellungsphase Lohnerhöhung geben sollte,bekomme die ich auch? Danke Ihnen

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Leider müssen wir grundsätzlich der Aussage von "HRLT67" zustimmen. Zu beachten ist aber, dass es bei eventuelle Lohnerhöhung nur um das Altersteilzeitentgelt geht, nicht aber um die Aufstockungsbeträge, die von der Agentur für Arbeit gefördert werden. Diese berechnen sich nach dem Regelarbeitsentgelt, dass Sie verdient hätten, wenn Sie nicht in ATZ wären. Hierbei zählen dann aber grundsätzlich Einmalzahlungen nicht mit.

Beim Blockmodell wird während der Arbeitsphase ein Wertguthaben angesammelt, dass in der Freistellungsphase normalerweise spiegelbildlich abgerufen wird. Daher kann es sein, dass Lohnerhöhungen nicht oder sich erst zu einem späteren Zeitpunkt auswirken. Einzelheiten sind aber tatsächlich Ihrem ATZ-Vertrag und ggfs. aus dem zugrundeliegenden Tarifvertrag bzw. der Betriebsvereinbarung zu entnehmen. Daher können hier unmöglich allgemeingültige Aussagen, ob und wann sich Lohnerhöhungen auswirken gemacht werden.

4 Antworten

Wolfgangam 31.03.2009 | 19:56
Hallo Emmi, einfach JA. Tarifvertragliche ATZ rechnet immer Monat für Monat das aktuelle ATZ-Gehalt - nebst Tarifänderungen. Gruß w.
Falsches Forumam 31.03.2009 | 19:57
Woher soll die deutsche Rentenversicherung wissen, was Sie mit Ihrem Arbeitgeber veinbart haben?
Richtiges Forumam 31.03.2009 | 20:02
Wenn Sie nicht mehr zu bieten haben, lassen Sie es doch ganz einfach. Natürlich gehört das Thema "Altersteilzeit" auch zum Thema "Altersvorsorge" dieses Forums.
HLRT67am 01.04.2009 | 08:50
Diese Frage ist tatsächlich nur mit einem Blick in den Tarifvertrag (TV)oder die in Ihrem Betrieb geltende Betriebsvereinbarung (BV) zu beantworten. In manchen TV werden Tariferhöhungen in der Freistellung nur zum Teil gewährt, ebenso die Einmalzahlungen, in einer BV ist es dann aber dem Arbeitgeber unbenommen, mit dem Betriebsrat wiederum besseres als im TV zu vereinbaren
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