Leider müssen wir grundsätzlich der Aussage von "HRLT67" zustimmen. Zu beachten ist aber, dass es bei eventuelle Lohnerhöhung nur um das Altersteilzeitentgelt geht, nicht aber um die Aufstockungsbeträge, die von der Agentur für Arbeit gefördert werden. Diese berechnen sich nach dem Regelarbeitsentgelt, dass Sie verdient hätten, wenn Sie nicht in ATZ wären. Hierbei zählen dann aber grundsätzlich Einmalzahlungen nicht mit.
Beim Blockmodell wird während der Arbeitsphase ein Wertguthaben angesammelt, dass in der Freistellungsphase normalerweise spiegelbildlich abgerufen wird. Daher kann es sein, dass Lohnerhöhungen nicht oder sich erst zu einem späteren Zeitpunkt auswirken. Einzelheiten sind aber tatsächlich Ihrem ATZ-Vertrag und ggfs. aus dem zugrundeliegenden Tarifvertrag bzw. der Betriebsvereinbarung zu entnehmen. Daher können hier unmöglich allgemeingültige Aussagen, ob und wann sich Lohnerhöhungen auswirken gemacht werden.