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ATZ

von Elli21.06.2009 | 17:34
839 Ansichten
3 Antworten

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Darf sowas überhaupt sein? Mein Arbeitgeber,öffentl. Dienst,will mit mir nur ATZ-Vertrag abschließen,das ich mit dem erstmöglichen Termin in Rente gehe. Das sind bei mir 10,8% Abschlag bei Schwerbeh. Danke

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Altersteilzeitarbeit im Sinne des Altersteilzeitgesetzes liegt vor, wenn die entsprechende Vereinbarung zumindest bis zum frühestmöglichen Zeitpunkt reicht, zu dem eine - ggf. auch geminderte - Altersrente in Anspruch genommen werden kann.

Sofern im Tarifvertrag keine Festlegungen hierzu getroffen worden sind, liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, für welchen Zeitraum er seinem Mitarbeiter einen Altersteilzeitvertrag anbietet.

2 Antworten

Elliam 21.06.2009 | 18:32
Melde mich nochmal, ich habe gelesen,Schwerbeh. dürfen bei ATZ schlechter gestellt werden,da sie schlechter Arbeit finden. Habe ich das richtig verstanden? Ist das sozial? Ist es besser man ist bei ATZ nicht Schwbeh. Danke
atz-leram 21.06.2009 | 21:07
das ist richtig, bei atz ist und bleibt man besser gesund. alles andere verkompliziert die fallgestaltung nur. zudem richtet die vertragsgestaltung, was die laufzeit betrifft, nicht nach dem für sie günstigsten rententermin. der arbeitgeber muß die laufzeit nur auf den frühestmöglichen renteneintritt abstellen. mfg f.
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