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ATZ

von Friedrich08.07.2009 | 17:33
1030 Ansichten
8 Antworten

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Eine Frage zur ATZ, mein Onkel ist in der ATZ entlassen worden. Kann sowas sein? Er war oft krank, wo er wirklich nicht arbeiten konnte. DANKE

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Friedrich,

grundsätzlich schließt auch ein Altersteilzeitvertrag das Kündigungsrecht beider (!) Vertragsparteien nicht aus. Ob die Kündigung rechtmäßig war, kann (und darf) ich Ihnen im Rahmen dieses Forums zur Rentenversicherung/Alterssicherung jedoch nicht beantworten - dies ist eine rein arbeitsrechtliche Frage. Insoweit kann ich nur den Antworten von Schade zustimmen. Ihr Onkel sollte sich im Zweifel an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden. Auch ein Gespräch mit dem/der Personalrat/Betriebsrat/Gewerkschaft könnte sich als sinnvoll erweisen.

7 Antworten

Friedricham 08.07.2009 | 18:43
Nochmal dazu, in seinen Unterlagen der ATZ ist vom Arbeitgeber schon alles eingetragen. Wann sein letzter Arbeitstag sein sollte, usw. anschliesend Freistellungsphase. Darf so ein Vertrag der unterschrieben ist einfach gekündigt werden? Danke
Schadeam 08.07.2009 | 17:55
Sie sehen doch in der (bitteren) Realität Ihres Onkels, dass das sein kann. Ob er gegen die Entlassung möglicherweise vor dem Arbeitsgericht vorgehen kann, ist eine andere Frage, die aber dieses Forum nicht zu klären hat. Grundsätzlich kann natürlich jemand in ATZ genauso entlassen werden wie jeder andere Arbeitnehmer.
Friedricham 08.07.2009 | 19:26
Haben sie zu viel Zeit? Warum melden sie sich mit dem Satz Falsches Forum? Gehen sie spazieren oder trinken sie ein Feierabend-Bier. Schönen Abend
Falsches Forumam 08.07.2009 | 19:24
Anwalt fragen. Hier sind Sie falsch.
Schadeam 08.07.2009 | 20:17
sorry, aber die Frage danach ob eine Kündigung rechtens ist, ist wirklich ein Thema des Arbeitsrechtes und nicht der Rentenversicherung oder der Altersvorsorge.
Traurigam 09.07.2009 | 07:51
Es ist schon beeindruckend ( im NEGATIVE ) wie hier Forenteilnahmer beleidigt werden, nur weil bestimmte Klientel keine Antowrt auf Ihre völlig deplazierte Frage stellen. Aber gut, es gibt leider solche zuhauf. LEIDER
Öhaam 09.07.2009 | 08:02
Nun ein Vertrag dokumentiert zwei einander entsprechende Willenserklärung - Ihr Onkel hat sich im selben Vertrag, in welchem das Entgelt und das Ende der Beschäftigung vereinbart wurde auch zur Erbringung der entsprechenden Gegenleistung, nämlich: ARBEIT verpflichtet! Wenn eine Seite den Vertrag nicht einhält (keine Arbeitsleistung) - weshalb soll die andere Seite sich gebunden fühlen? Zudem sollte der ATZ-Vertrag eine klare Regelung für den Krankheitsfall enthalten?! Ggf. Arbeitsgericht und/oder Anwalt einschalten!
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