Hallo Friedrich,
grundsätzlich schließt auch ein Altersteilzeitvertrag das Kündigungsrecht beider (!) Vertragsparteien nicht aus. Ob die Kündigung rechtmäßig war, kann (und darf) ich Ihnen im Rahmen dieses Forums zur Rentenversicherung/Alterssicherung jedoch nicht beantworten - dies ist eine rein arbeitsrechtliche Frage. Insoweit kann ich nur den Antworten von Schade zustimmen. Ihr Onkel sollte sich im Zweifel an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden. Auch ein Gespräch mit dem/der Personalrat/Betriebsrat/Gewerkschaft könnte sich als sinnvoll erweisen.