Hallo chritigoe,
die 45 Jahre mit Pflichtbeitragszeiten stellen ausschliesslich die Voraussetzungen für den abschlagsfreien Beginn der Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach Ablauf des Monats der Vollendung Ihres 65. Lebensjahres dar (01.12.2014), anstatt noch 3 weitere Monate nach dem neuen Rentenrecht auf die abschlagsfreie Regelaltersrente warten zu müssen.
Vor diesem Lebensalter sind die 45 Jahre für einen anderen rentenrechtlichen Verwendungszweck nicht ausschlaggebend. Außer bei einem Vorliegen von mindestens 50 % Schwerbehinderung sind somit alle Altersrenten vor Beginn der Altersrente für besonders langjährig Versicherte (01.12.2014) mit Abschlägen behaftet.
Auf alle arbeitsrechtlichen, vertraglichen Interna, die sich auf die Gestaltung einer Altersteilzeitvereinbarung beziehen, hat die Deutsche Rentenversicherung keinen Einfluss und ist auch somit nicht der entsprechende Ansprechpartner.