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ATZ

von chritigoe13.09.2009 | 18:40
830 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, ich, männlich, werde im Nov. 09 60 Jahre alt. Die Firma würde ATZ zustimmen. Wir gehören aber keinem Tarifvertrag an. Wie kann ich die ATZ ohne Rentenabzüge überbrücken. Alle Voraussetzungen sind ansonsen erfüllt. Mit 62 Jahren sind 45 Arbeitsjahre vorhanden.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo chritigoe,

die 45 Jahre mit Pflichtbeitragszeiten stellen ausschliesslich die Voraussetzungen für den abschlagsfreien Beginn der Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach Ablauf des Monats der Vollendung Ihres 65. Lebensjahres dar (01.12.2014), anstatt noch 3 weitere Monate nach dem neuen Rentenrecht auf die abschlagsfreie Regelaltersrente warten zu müssen.

Vor diesem Lebensalter sind die 45 Jahre für einen anderen rentenrechtlichen Verwendungszweck nicht ausschlaggebend. Außer bei einem Vorliegen von mindestens 50 % Schwerbehinderung sind somit alle Altersrenten vor Beginn der Altersrente für besonders langjährig Versicherte (01.12.2014) mit Abschlägen behaftet.

Auf alle arbeitsrechtlichen, vertraglichen Interna, die sich auf die Gestaltung einer Altersteilzeitvereinbarung beziehen, hat die Deutsche Rentenversicherung keinen Einfluss und ist auch somit nicht der entsprechende Ansprechpartner.

1 Antworten

Rentenkingam 13.09.2009 | 18:52
Bei Ausübung von ATZ hat man nunmal Einbußen bei der späteren Rente. Diese sind gering.Aber man kann sie nicht ausgleichen, da man nicht zur Zahlung freiwilliger Beiträge berechtigt ist. Ob sie zu dem Zeitpunkt 45 Jahre oder 50 Jahre oder 60 Jahre aufweisen spielt keinerlei Rolle. Sie müssen mindestens 35 Jahre aufweisen, alles andere spielt keine Rolle.
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