ATZ

von
Jürgen

Eine Frage zur ATZ. Ich 53 geb. bekomme noch ATZ, aber der Arbeitgeber gibt die Regeln vor. Bin Schwerbeh. , Blockmodell, gehe mit 63 dann in Rente. Hab kein Vertrauensschutz,muß die 7 mon. Abschlag dann hinnehmen. Ist so ein Vertrag die Regel? Die 7 mon. bezieht der Arbeitgeber nicht mit ein. Danke ev. Antwort.

von
Arbeitgeber

Der Arbeitgeber hat das Gestaltungsrecht bei der ATZ.Sie dürfen einen Wunsch äusser,aber mehr auch nicht.Es zwingt sie ja niemand in die ATZ.

Experten-Antwort

Hallo Jürgen,

es ist tatsächlich so, dass der Arbeitnehmer weder einen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit noch auf eine bestimmte Form der individuellen Gestaltung einer Altersteilzeitvereinbarung hat, sofern im Tarifvertrag nichts anderes geregelt ist.

Bei nach dem 31.7.1999 abgeschlossenen Altersteilzeitverträgen muss sich die Altersteilzeit vertragsgemäß zumindest auf die Zeit erstrecken, bis eine Rente wegen Alters beansprucht werden kann, unabhängig davon, ob diese ohne Abschläge bezogen werden kann. Das wäre in Ihrem Fall frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahrs plus 7 Monate inklusive der Rentenminderung zu diesem Zeitpunkt von 10,8 Prozent. Bei einer Altersteilzeit bis zum vollendeten 63. Lebensjahr hätten Sie somit eine Rentenminderung für 7 Monate bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Sofern Sie dies vermeiden möchten, brauchen Sie keinen Altersteilzeitvertrag abzuschließen und arbeiten dann bis zu dem regulären Rentenbeginn durch.

von
Jürgen

Danke der Expertin, nur arbeite ich nicht noch 4 Jahre länger wegen 20 Euro weniger Rente im Monat.

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