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Experten-Antwort

ATZ

von Helge20.07.2012 | 19:16
1439 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bin 55 geb. Schwerbeh., Arbeiter öffentl. Dienst. Ich bin 1 Jahr zu jung gewesen damals bei der ATZ. Gibt es Hoffnung das so etwas wie Atz nochmal kommt? Wer will schon arbeiten bis nichts mehr geht. Vielleicht hat jemand eine Meinung dazu.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrter Herr Helge,

sofern der Arbeitgeber es anbietet, kommt auch für jemanden mit Jahrgang 1955 oder jünger Altersteilzeit in Frage (frühestens ab Vollendung des 55. Lebensjahres). Weggefallen ist bei einem Altersteilzeitbeginn nach dem 31.12.2009 die Möglichkeit der Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit, die der Arbeitgeber unter bestimmten Vorraussetzungen erhalten konnte. Aber auch bei einem Beginn nach dem 31.12.2009 kann der Arbeitgeber Altersteilzeit als betriebliches beziehungsweise tarifliches Modell des gleitenden Übergangs in den Ruhestand beziehungsweise Vorruhestand anbieten. Fragen Sie doch noch mal bei Ihrem Arbeitgeber nach. Und auch wenn Ihr Arbeitgeber es im Moment nicht anbietet, können Sie sich erkundigen, ob zukünftig darüber nachgedacht wird.

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1 Antworten

...................................am 20.07.2012 | 20:43
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