Sehr geehrter Herr Helge,
sofern der Arbeitgeber es anbietet, kommt auch für jemanden mit Jahrgang 1955 oder jünger Altersteilzeit in Frage (frühestens ab Vollendung des 55. Lebensjahres). Weggefallen ist bei einem Altersteilzeitbeginn nach dem 31.12.2009 die Möglichkeit der Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit, die der Arbeitgeber unter bestimmten Vorraussetzungen erhalten konnte. Aber auch bei einem Beginn nach dem 31.12.2009 kann der Arbeitgeber Altersteilzeit als betriebliches beziehungsweise tarifliches Modell des gleitenden Übergangs in den Ruhestand beziehungsweise Vorruhestand anbieten. Fragen Sie doch noch mal bei Ihrem Arbeitgeber nach. Und auch wenn Ihr Arbeitgeber es im Moment nicht anbietet, können Sie sich erkundigen, ob zukünftig darüber nachgedacht wird.