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ATZ

von amert21.04.2010 | 13:14
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Ich, 54 J. alt,. habe z.Zt. eine Schwerbehinderung mit 100 % bis 2013 befristet. Bin noch berufstätig, möchte gerne in Altersteilzeit gehen. Meine Firma akzeptiert für einen nahtlosen Übergang eine Schwerbehinderung bis 31.12.2016. So lautet die Antwort: "Wir haben Ihre Voraussetzungen geprüft und festgestellt, dass Sie eine Altersteilzeit frühestens am 01.03.2011 beginnen können.Die Anerkennung Ihrer Schwerbehinderung muss, um einen nahtlosen Übergang in die Rentenart "Rente für schwerbehinderte Menschen" sicherzustellen, bis zum Ende der Freistellungsphase (31.12.2016) reichen. Sie müssten daher mit Ihrem Versorgungsamt in Kontakt treten und Ihre Anerkennung bis zum 31.12.2016 verlängern lassen." Das Unternehmen stellt sich so auf, daß ein Altersteilzeitvertrag nur dann gewährt wird, wenn bei Rentenbeginn die Schwerbehinderteneigenschaft noch vorliegt. Ist es üblich das das Versorgungsamt den Grad der Behinderung heute schon bis 2016 verlängert oder auf 50% und dann unbefristet vornimmt? Und wenn ja, geht das problemlos? Wer kann mir da weiterhelfen? Sollte man vor dem Gang zum Versorgungsamt zu einem Fachanwalt oder Rentenberater gehen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Armert,

im Rahmen des Altersteilzeitgesetzes muss Altersteilzeit mindestens bis zu dem Zeitpunkt vereinbart werden, zu dem der frühest mögliche Rentenanspruch besteht. Wenn ihr Schwerbehindertenausweis vor dem frühest möglichen Rentenbeginn der Altersrente für schwerbehinderte Menschen abläuft und nicht weiter verlängert würde, könnten Sie diese Rente zum Ablauf der Altersteilzeit nicht bekommen.

Bitte klären Sie direkt mit dem zuständigen Versorgungsamt, ob bereits jetzt eine Verlängerung des Schwerbehindertenausweises über das Jahr 2013 hinaus möglich ist.

2 Antworten

Schadeam 21.04.2010 | 14:12
M.E. bewegen Sie sich im falschen Forum, weil die DRV kaum beurteilen kann, ob Sie eine Chance haben, die Schwerbehinderung die bis 2013 befristet ist, schon heute bis 2016 verlängert zu bekommen. Das entscheiden die Versorgungsämter, bzw. die für Schwerbehinderung zuständigen Stellen. Und ob Ihnen ein Rentenberater, bzw. ein fachanwalt da heute wirklich weiterhelfen kann, bezweifle ich.
Gerdam 21.04.2010 | 18:57
Hallo amert, bei mir war es auch so. Es ist doch auch für sie besser wenn das vorher geregelt wird. Sonst müssen sie vielleicht dann einen hohen Abschlag hinnehmen. Einfach zur Sprechzeit Versorgungsamt gehen, sagen sie den Grund warum der Ausweiß jetzt schon verlängert werden soll. Ich bekam den Stempel unbefristet,damit können auch sie ruhiger schlafen. Gruß Gerd
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