Ihr ATZ - Vertrag ist doch hoffentlich nicht nur ein Blatt. Sie sollten sich den kompletten ATZ –Vertrag mit Auswirkungen auf Ihre Lohnzahlung von Ihrem Arbeitgeber –sprich der Lohnstelle- näher erläutern lassen. Es muss doch schon lange klar sein, welcher Lohn Ihnen in der Freistellungsphase zusteht.