Hallo,
Wenn ich kurz vor Eintritt in die Freiphase der ATZ aus der Kirche austrete und dann ja auch keine Kirchensteuer mehr zahlen würde, gäbe das ein Problem in Bezug auf das Wertkonto? Der Nettobetrag würde sich doch dann verringern.
Gruß Jürgen
20.09.2010, 13:39
von
Jürgen
20.09.2010, 13:58
Experten-Antwort
20.09.2010, 22:30
von
W*lfgang
Hallo Jürgen,
> Der Nettobetrag würde sich doch dann verringern.
Nach meinem Verständnis ändert sich der Bruttoeinkommensbetrag (Tarifengelt Brutto) durch Kirchenaustritt doch nicht, der Abzug für Kirchensteuer entfällt und Sie habe MEHR Netto - was rentenrechtlich ohne Bedeutung ist. Hier zählt nur '90%' des alten/laufenden Bruttoeinkommens - auch wenn die Berechnungen etwas komplizierter geworden sind, aber auf den gleichen Betrag hinauslaufen. Genaueres sagt Ihnen Ihre Personal-/Gehaltsabrechnunsstelle - sh. Experten-Beitrag.
Gruß
w.