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Experten-Antwort

ATZ

von Gerald23.07.2011 | 14:24
1214 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Kann ich Okt. 53 geb., schwerbeh. mit 60 J. und 7 mon. in Rente. Danke für Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Aufgrund Ihres Geburtsjahrganges besteht die Möglichkeit, dass Sie mit 60. Jahren und 7 Monaten eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen. Dieser Rentenanspruch besteht allerdings nur, wenn eine Wartezeit von 35 Jahren vorliegt bzw. wenn Sie ab Rentenbeginn weiterhin schwerbehindert ( mindestens 50 % ) sind. Ab diesem Zeitpunkt beträgt der Rentenabschlag 10,8 %.

Falls gewünscht, können Sie einen persönlichen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. In der Beratungsstelle kann man Ihnen dann auch die Höhe der Rente mit Rentenabschlag bzw. ohne Rentenabschlag zu einem späteren Zeitpunkt berechnen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Geraldam 23.07.2011 | 15:11
Ohne Abschlag?
Schadeam 23.07.2011 | 15:01
Ja, wenn Sie 35 Versicherungsjahre aufweisen und dann immer noch schwerbehindert sind.
Frau Enzmannam 23.07.2011 | 14:31
Da gibt es auf der DRV-Internetseite einen sehr guten Rentenbeginn-Rechner. Vielleicht können Sie den nutzen?
Amateurfragenam 23.07.2011 | 15:13
Nein.
Geraldam 23.07.2011 | 15:13
Habe mit 14 J. mit Lehre bekonnen, keinen Tag Fehlzeit.
Schadeam 23.07.2011 | 17:11
Schauen Sie doch in Ihre Rentenauskunft, bzw. fordern Sie eine an. Dort steht schwarz auf weiss, wann Sie mit Abschlag und wann Sie ohne Abschlag gehen können.
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