Kann ich Okt. 53 geb., schwerbeh. mit 60 J. und 7 mon. in Rente. Danke für Antwort.
Da gibt es auf der DRV-Internetseite einen sehr guten Rentenbeginn-Rechner.
Vielleicht können Sie den nutzen?
Ja, wenn Sie 35 Versicherungsjahre aufweisen und dann immer noch schwerbehindert sind.
Ohne Abschlag?
Nein.
Habe mit 14 J. mit Lehre bekonnen, keinen Tag Fehlzeit.
Schauen Sie doch in Ihre Rentenauskunft, bzw. fordern Sie eine an.
Dort steht schwarz auf weiss, wann Sie mit Abschlag und wann Sie ohne Abschlag gehen können.
Aufgrund Ihres Geburtsjahrganges besteht die Möglichkeit, dass Sie mit 60. Jahren und 7 Monaten eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen. Dieser Rentenanspruch besteht allerdings nur, wenn eine Wartezeit von 35 Jahren vorliegt bzw. wenn Sie ab Rentenbeginn weiterhin schwerbehindert ( mindestens 50 % ) sind. Ab diesem Zeitpunkt beträgt der Rentenabschlag 10,8 %.
Falls gewünscht, können Sie einen persönlichen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. In der Beratungsstelle kann man Ihnen dann auch die Höhe der Rente mit Rentenabschlag bzw. ohne Rentenabschlag zu einem späteren Zeitpunkt berechnen.