Aufgrund Ihres Geburtsjahrganges besteht die Möglichkeit, dass Sie mit 60. Jahren und 7 Monaten eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen. Dieser Rentenanspruch besteht allerdings nur, wenn eine Wartezeit von 35 Jahren vorliegt bzw. wenn Sie ab Rentenbeginn weiterhin schwerbehindert ( mindestens 50 % ) sind. Ab diesem Zeitpunkt beträgt der Rentenabschlag 10,8 %.
Falls gewünscht, können Sie einen persönlichen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. In der Beratungsstelle kann man Ihnen dann auch die Höhe der Rente mit Rentenabschlag bzw. ohne Rentenabschlag zu einem späteren Zeitpunkt berechnen.