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Experten-Antwort

ATZ

von Kuno02.07.2011 | 13:51
1493 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, wie soll ich diesen Satz verstehen. Schwerbeh. dürfen bei ATZ schlechter gestellt sein als nicht Behinderte. Sollten sie ATZ planen, verzichten sie auf einen Antrag auf Schwerbeh. Danke für Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich schließe mich den Antworten von "KSC" an und bitte "Kuno", einen Beratungstermin bei der Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung wahrzunehmen. Dies ist ohnehin die beste Lösung, wenn Sie hinsichtlich der sich auf den Bereich der gesetzl. Rentenversicherung ergebenden Konsequenzen auf der sicheren Seite sein wollen.

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3 Antworten

Kunoam 02.07.2011 | 14:44
Danke Ihnen KSC, bei mir ÖD- muß der Schwerbeh. den Abschlag von 10,8% hinnehmen beim Abschluss von ATZ. Der nicht Behinderte bekommt ATZ ohne Abschlag. Also ist der Schwerbeh. im Nachteil, sollte doch anders sein. Oder verstehe ich da etwas nicht. Danke,sollte Sie nochmal antworten.
KSCam 02.07.2011 | 14:29
Es gibt tarifliche Bestimmungen nach denen die ATZ längstens bis zum frühesten abschlagsfreien Rentenbeginn möglich ist. Und in so einem Fall könnte die ATZ nur bis 63 und nicht bis 65 vereinbart werden. Wenn Sie das als Schlechterstellung meinen, OK - aber das ist eigentlich keine Frage die die DRV betrifft, das ist Arbeits- oder Tarifrecht. PS: keiner ist gezwungen eine ATZ zu vereinbaren und auch keiner ist gezwungen den SB Ausweis zu beantragen. :)
KSCam 02.07.2011 | 17:09
Ich glaube Sie sollten sich da nochmal informieren! Abschläge hat man bei der Rente nicht aber bei der ATZ. Klar der Schwerbeinderten hat 10,8% Abschlag wenn er zum frühesten Zeitpunkt (60+x) in Rente geht. Wenn Sie das mit jemandem vergleichen, der abschlagsfrei als Nichtschwerbehinderter mit 65 + x in Rente geht, vergleichen Sie in meinen Augen Äpfel mit Birnen. Und wie gesagt der Tarifvertrag im ÖD ist nicht Gegenstand des Rentenforums....
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