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ATZ-Abschlag

von Holger18.10.2008 | 16:32
1159 Ansichten
6 Antworten

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Eine Frage zur ATZ. Könnte jetzt ATZ-Vertrag unterschreiben. 8 J. Blockmodell, bin 55 J. , mit 63 J. Rente mit 7,2% Abschlag. Nur dieses Modell wird genehmigt. Warum? Warum bekomme ich nicht 10 J. ATZ, ohne Rentenabschlag? Kann jemand im Forum verstehen, warum das so ist? Danke

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

In der Tat ist es so, dass grdsl. kein Anspruch auf Abschluss eines ATZ-Vertrages besteht. Ein solcher kann sich aber aus tarifvertraglichen Bestimmungen ergeben. Ob, ab wann und ggfs bis wann der Arbeitgeber verpflichtet ist mit Ihnen einen ATZ- abzuschließen, ist daher eine Frage des Arbeits- und Tarifrechts. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung hierzu nicht weiter positionieren kann.

5 Antworten

Holgeram 18.10.2008 | 17:03
Ich würde aber jetzt gerne abschließen, weil dieses Gesetz nur bis 31.12.09 . Und kann nicht wissen ob mein Arbeitgeber nächstes Jahr noch unterschreibt. Danke LS
LSam 18.10.2008 | 16:52
Wenn durch eine nur verkürzte Gewährung der nahtlose Übergang in die Rente nicht ohne In-Kaufnahme von Minderung möglich ist, wäre zu überlegen, den Beginn zu verschieben, um Minderungen zu vermeiden. Zu beachten ist dabei aber, die Vereinbarung zu einem Zeitpunkt abzuschließen der durch gesetzliche Regelungen abgedeckt ist.
LSam 18.10.2008 | 16:41
Der Gesetzgeber hat als Rahmen für die Dauer der ATZ maximal 10 Jahre insgesamt festgelegt. Die gesetzliche Regelung enthält aber keine für den AG verbindliche Entscheidung, stets zehn Jahre zu gewähren. Geregelt ist u.a., dass sie mindestens 24 Monate insgesamt andauern muss.
Schadeam 19.10.2008 | 07:40
ist Ihnen der Spatz in der Hand lieber oder die Taube auf dem Dach? Der AT Vertrag ist einzig eine Sache zwischen Ihnen und Ihrem AG - keiner von uns kennt die Zukunft.
Unbekanntam 19.10.2008 | 22:37
Sie bekommen die 10 Jahre aus zwei Gründen nicht: Erstens wird für den Arbeitgeber einen zukunftssichere Planung dadurch noch mehr erschwert und zweitens weil der Arbeitgeber "Sie" so schnell wie möglich los werden will. Schließlich wird der Nachfolger von Ihnen weniger Gehalt erhalten.
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