Ich beziehe eine teilweise EU-Rente, welche aufgrund des Hinzuverdienstes halbiert wird. Bei der Nutzung der ATZ wird das Gehalt (natürlich auch die Arbeitszeit) reduziert. Ich würde dann die Hinzuverdienstgrenze einhalten. Ist es möglich, dass die "volle" teilweise EU-Rente zu beziehen? Wenn ja, wäre die Einbuße nicht so hoch. Gibt es da noch irgendwelche Einschränkungen in Richtung reguläre Altersrente?
18.08.2014, 08:39
Experten-Antwort
Halten Sie die entsprechenden Hinzuverdienstgrenzen für den Bezug der teilweisen Erwerbsminderungsrente ein (ggf. aktuelle Werte vom Rententräger berechnen lassen), wird Ihnen natürlich auch diese gewährt. Teilen Sie ihren Rententräger das reduzierte Arbeitsentgelt mit und er wird die ungekürzte Zahlung veranlassen. Hinsichtlich Ihrer Altersrente verändert (vermindert) sich der Zuwachs ihrer bis dahin noch nicht bezogenen Rentenansprüche.
18.08.2014, 21:47
von
Teichdame
Vielen Dank für die Antwort. Da für mich die Entscheidung ansteht, ob ich mit 56 Jahren bereits die ATZ beantrage/beginne, brauch ich Sicherheit. Würde mir die DRV dies bestätigen können? Da ich bereits verkürzt arbeite, kann ich keine großen Kürzungen hinnehmen.
19.08.2014, 09:19
Experten-Antwort
Machen Sie eine schriftliche Anfrage an Ihren Rententräger. Benennen Sie den genauen Beginn und die Dauer der Altersteilzeitphase, die Höhe des Arbeitsentgeltes und den gewünschten Rentenbeginn. Die Sachbearbeitung wird dann versuchen, Ihnen eine Probeberechnung zu erstellen.