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ATZ-Berechnung

von Manni21.11.2007 | 17:06
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2 Antworten

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Eine Frage zur ATZ. Bin Jahrgang 53, St. Kl.3 1 Ki. Arbeiter öffentl. Dienst. Soll nächstes Jahr bei ATZ 83 % vom Nettolohn bekommen. Wird der Nettolohn vom Monatsbrutto berechnet?, oder vom Jahresdurchschnitt inkl. Urlaubs u. Weihnachtsgeld? Wird bei ATZ auch weniger Lohnsteuer abgezogen? Will mich mal schlau machen,vom Arbeitgeber bekomme ich erst im März 08 Auskunft. Danke für Antwort.

2 Antworten

Schiko.,am 21.11.2007 | 19:38
Bei der altersteilzeit werden in der lohnabrechnung zwei bruttobeträge aufgeführt sein. Ob hier 83 % vom netto auf brutto umgerechnet gelten kann ich nicht sagen. In der steuerkarte wird der normalverdienst-steuer pflichtig- aufgeführt wie bisher der brutto verdienst. In zeile 15 der bruttolohn für altersteilzeit eingetragen. So ganz steuerfrei ist aber dieser betrag nun doch nicht, dieser unterliegt den sogenannten progressionsvorbehalt. Als beispiel: 30.000 normalverdienst und nach abzug von meinetwegen 04.000 als beiträge kranken,pflegeversicherung, etc. 26.000 zu versteuerndes einkommen 2.102 jahressteuer. 26.000 plus 05.600 altersteilzeit 31.600 und 3.488 jahressteuer. Gerechnet 3488: 31600 ergibt 11,04% grenzsteuersatz. Dies prozentsatz wird aus euro 26.000 gerechnet x 11,04% E. 2870,40 steuer statt 2.102 , wie oben dargestellt. Vielleicht hellt dies etwas auf, würde mich freuen. Mit freundlichen Grüßen.
arwenam 21.11.2007 | 19:36
Seit einem halben Jahr befinde ich mich auch in ATZ im öffentlichen Dienst. Der Bruttolohn und alle Zulagen usw. sind halbiert und wurden so aufgestockt, dass ich ein Nettogehalt von wirklich ca. 83 % vom früheren Nettogehalt habe. Sämtliche Abzüge (Lohnsteuer usw) sind wesentlich geringer. Mein Mann befindet sich auch in ATZ und hat Lohnsteuerklasse 3. Er braucht fast keine Lohnsteuern zahlen. Ich habe aber vor Antragstellung meine Lohnabrechnungsstelle (in meinem Fall Landesamt für Besoldung u. Versorgung ) angeschrieben und sie gebeten, mir eine fixtive Berechnung der Altersteilzeitbezüge zu erstellen. Können Sie sich diese nicht auch erstellen lassen? Kann man auch telefonisch. Gruß
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