Der durchschnittliche Jahresarbeitsverdienst entspricht immer einem Entgeltpunkt, da zur Ermittlung der Entgeltpunkte das zugrundezulegende Bruttoarbeitsentgelt (Beitragsbemessungsgrundlage)durch den durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienst geteilt wird.
Sollte der durchschnittliche Jahresarbeitsentgelt steigen und dann somit höher als das rentenversicherungspflichtige Brutto sein, entspricht der Verdienst dann einem Wert, der niedriger als ein Entgeltpunkt ist.