Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

ATZ-Einmalzahlung

von Lilli13.07.2008 | 13:29
1657 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Frage zur ATZ,darauf bekomme ich keine Antwort vom Arbeitgeber. Wenn ich jetzt ATZ- Vertrag abschliesen will, ist es besser für mich,der Vertrag ohne spätere Rentenabschläge abzuschliesen,oder mit Abschläge früher daheim, und am Ende der Freistellungsphase eine Einmalzahlung zu bekommen? Wie sehen die Forumteilnehmer diesen Fall? Arbeiterin öffentl.-Dienst. Wie diese Einmalzahlung berechnet wird, kann mir auch niemand sagen. Bei 6 J. ATZ Blockmodell. Oder ist es immer besser ohne Abschlag abzuschliessen,und länger zu arbeiten? Danke im vorraus

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wie HLRT67 bereits ausgeführt hat, obliegt Ihnen die Entscheidung, für welchen Zeitraum Sie Ihre Altersteilzeitvereinbarung abschließen und welche Faktoren Sie dabei als wichtig erachten. Ihre Frage geht in die arbeitsrechtliche (tarifvertragliche) Richtung der Altersteilzeit. Dabei kann Ihnen sicherlich Ihr Personalrat weiterhelfen, denn die Antwort auf Ihre Frage müsste sich aus dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes zur Altersteilzeit ergeben. Demnach muss der Arbeitgeber dann eine Abfindung an den Beschäftigten zahlen, wenn die Altersteilzeitarbeit so vereinbart wird, dass der Beschäftigte eine Minderung der Altersrente zu erwarten hat. Die Höhe der Abfindung richtet sich nach der Anzahl der Monate, die die Altersrente vorzeitig bezogen wird und nach der Höhe des bisherigen Arbeitsentgelts (also dem Arbeitsentgelt, dass ohne Altersteilzeitarbeit gezahlt werden würde).

7 Antworten

Schadeam 13.07.2008 | 16:24
ich fürchte, dass Sie auch bei diesem Versuch keine Antwort hier im Forum bekommen werden. Das ist kein Rentenproblem, das Sie ansprechen! Arbeitgeber, bzw. Personalrat fragen!
Falsches Forumam 13.07.2008 | 22:48
Auch Sie gehören scheinbar zu den Leuten, die nicht kapieren, dass es sich hier um ein Foum der DEUTSCHEN RENTENVERSICHERUNG handelt.
HLRT67am 14.07.2008 | 08:21
Was besser für Sie ist, müssen Sie selbst entscheiden - aber entsceiden dürfen Sie offensichtlich, da Ihr Arbeitgeber Ihnen offenbar die Wahl des "richtigen" ATZ-Zeitraums überläßt. Die Antwort hat einen finanziellen Aspekt, der läßt sich rechnen (Rentenverlust, Höhe der Einmalzahlung etc, da diese Angaben fehlen, müssten Sie diesen Part andernorts rechnen (lassen)), und sie hat einen persönlichen Aspekt (ist früher aufhören für mich ein Wert an sich, was ist mir das frühere Aufhören als Lebensqualität wert an Rentenverlusten etc - und das sind nicht rechenbare Faktoren. Wenn man es sich leisten kann, würde ich zum früheren Aufhören tendieren, man weiß nicht, was das Leben noch bringt.
Knut Rassmussenam 14.07.2008 | 09:13
Armselig!
Knut Rassmussenam 14.07.2008 | 09:14
Ihre Lebensplanung müssen Sie natürlich selbst machen. Die Berater in den Beratungsstellen der DRV können Ihnen aber für beide Fallvarianten die jeweiligen Rneten ausrechnen. Unter www.vbl.de steht auch ein VBL-Rechner zur Verfügung. Dort bitte beachten, dass die hochgerechnete Rente noch ohne eventuelle Abschläge ausgewiesen wird.
Wolfgangam 14.07.2008 | 09:31
> Unter www.vbl.de steht auch ein VBL-Rechner zur Verfügung. Dort bitte beachten, dass die hochgerechnete Rente noch ohne eventuelle Abschläge ausgewiesen wird. ...und auch für KV/PV ca. 17 % noch abzuziehen sind. Gruß w.
Mam 14.07.2008 | 11:59
Na sie haben aber einen netten Umgangston...
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026