Wie HLRT67 bereits ausgeführt hat, obliegt Ihnen die Entscheidung, für welchen Zeitraum Sie Ihre Altersteilzeitvereinbarung abschließen und welche Faktoren Sie dabei als wichtig erachten. Ihre Frage geht in die arbeitsrechtliche (tarifvertragliche) Richtung der Altersteilzeit. Dabei kann Ihnen sicherlich Ihr Personalrat weiterhelfen, denn die Antwort auf Ihre Frage müsste sich aus dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes zur Altersteilzeit ergeben. Demnach muss der Arbeitgeber dann eine Abfindung an den Beschäftigten zahlen, wenn die Altersteilzeitarbeit so vereinbart wird, dass der Beschäftigte eine Minderung der Altersrente zu erwarten hat. Die Höhe der Abfindung richtet sich nach der Anzahl der Monate, die die Altersrente vorzeitig bezogen wird und nach der Höhe des bisherigen Arbeitsentgelts (also dem Arbeitsentgelt, dass ohne Altersteilzeitarbeit gezahlt werden würde).