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ATZ-Einmalzahlung

von Frieda03.07.2008 | 15:42
1215 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Melde mich nochmal, habe nicht alles verstanden. Ich gehe nach ATZ, Blockmodel,Schwerbeh., Arbeiterin öffentl. Dienst, Land-Hessen, mit ca.61j. in Rente. Mein Abschlag betr. mehr als 10%. Muß ich anfragen bei Personalstelle wegen der Einmalzahlung vom Arbeitgeber? Besteht dieses auch in Hessen? Bei dem einen Gespräch, hat Personalschef nichts gesagt.Wie hoch ist diese zahlung ? Wenn ich in rente gehe, hab ich mit ATZ 34J. öffentl.-Dienst, Jahresbrutto ca. 33000 Euro. Danke nochmal für Antwort. In früheren Jahren natürlich weniger lohn.

5 Antworten

KSCam 03.07.2008 | 17:37
ja und was wollen Sie eigentlich im Rentenforum wissen? Die Fragen zum Lohn und eventuellen Einmalzahlungen, die der Arbeitgeber zahlt (oder auch nicht) kann Ihnen nur die Personalabteilung oder Ihr Personalrat beantworten - also nachfragen! Und bereits bei der letzten Anfrage riet man Ihnen zur persönlichen Beratung bei einer Außenstelle der RV. Tipp: und auch da müssen Sie nachfragen, wenn Sie etwas nicht gleich verstehen.
Friedaam 03.07.2008 | 18:06
Auf Ihre Antwort KSC kann ich verzichten. Meine Frage war ja nur, ob mir das zusteht,oder ob der Arbeitgeber es auch ablehnen kann.
Rosannaam 03.07.2008 | 22:15
Hallo Frieda, wenn Ihnen auch MEINE Antwort nicht gefällt: "Muß ich anfragen bei Personalstelle wegen der Einmalzahlung vom Arbeitgeber? Besteht dieses auch in Hessen? Bei dem einen Gespräch, hat Personalschef nichts gesagt.Wie hoch ist diese zahlung ?" WAS erwarten Sie für eine Antwort darauf in einem RENTENFORUM? Ich verstehe ehrlich gesagt nicht mal Ihre Frage. "Besteht dieses auch in Hessen?" WAS meinen Sie damit, ob eine DRV in Hessen besteht? JA. Bezüglich der Zahlungen vom Arbeitgeber setzen Sie sich bitte mit DIESEM in Verbindung, bezüglich einer Altersrente mit der zuständigen DRV Hessen. Beratungsstellen finden Sie im nebenstehenden Link. MfG Rosanna.
Happyam 04.07.2008 | 09:24
Liebe Frieda, auch wenn ich KSC und Rosanna zustimme versuche ich meine Bestes... (Ersteinmal bitte ich Sie um Verständnis und um Beachtung der Umgangsformen hier im Forum!) User @KSC und @Rosanna sind zwei sehr kompetente und hilfreiche "Schreiberlinge" hier!!! So, nun zu Ihrer ehrlich gesagt schwer durchschaubaren Frage. Ich nehme an, da Sie im öffentl. Dienst beschäftigt sind, dass sich Ihre Frage um den Ausgleich der Rentenminderung handelt. Manche Arbeitgeber "begleichen" mit einer Einmalzahlung den Rentenabschlag ihrer Mitarbeiter, wenn diese sich bereit erklären "früher" in rente zu gehen. Das gibt es im öffentl. Dienst. So, Sie schreiben weiterhin, dass Sie schwerbehindert sind. Ich nehme an es handelt sich um mind. 50 %, sonst hätten Sie es ja nicht erwähnt. Dann haben Sie, wenn Sie mit 61 in Rente gehen keine 10% Abschlag, sondern 7,2 %!!! Fragen Sie bitte konkret nach dieser Regelung bei Ihrem Betriebsrat/Personalbüro nach! Um den Ausgleich dieser Rentenminderung zu errechnen, können Sie entweder in einer Beratungsstelle vorsprechen oder eine Prognoseberechnung direkt von Ihrer zuständigen DRV anfordern. Der Arbeitgeber benötigt diese Berechnung sowieso, wie soll er sonst wissen was er "bezahlen" muss??? Ich befürchte trotz der Beiträge hier im Forum zu Ihrer Frage, dass Sie es nicht ganz verstanden haben. Daher empfiehlt sich wirklich eine persönliche Vorsprache. MfG Happy
Happyam 04.07.2008 | 09:35
Happy nochmal... Sie meinen mit "besteht diese Regelung auch in Hessen?" doch sicher den Tarifvertrag des Bundes und der Länder oder? Und wenn das so ist, dann frage ich Sie: "Können Sie mir bitte sagen, ob ich nächstes Jahr 28 oder 30 Tage Urlaub habe? Ich hab mal gehört, dass es da eine neue Regelung geben soll". -verstehen Sie jetzt die Reaktionen hier ?- MfG Happy
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