Zunächst sei zu sagen, dass Sie (mit 35 Jahren rentenrechtlichen Zeiten) immer mit 63 und 9% Kürzung in Rente gehen können, ob mit oder ohne ATZ. Machen Sie nun ATZ und während dieser ATZ tritt eine MdE von über 50% oder eine Erwerbsminderung ein ist das ein sog. Störfall und Sie können alternativ diese Rente beantragen.