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ATZ für Jahrgang 01/1952

von Achim11.02.2008 | 20:42
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3 Antworten

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Mein Arbeitgeber bietet mir einen ATZ-Vertrag mit sechsjähriger Laufzeit an. Beginn der Arbeits-und Freizeitphase sind am 01.02.2009-01.02.2012 somit erfolgt der Renteneintritt am 01.02.2015 mit 9% Abschlag. Besteht die Möglichkeit-wenn während der Vertragslaufzeit- eine Schwerbehinderung von 50% eintritt-die Rente für schwerbehinderte ab Alter 60/1 mit einem 10,8% igen Abschlag in Anspruch zu nehmen? Oder hat der abgeschlossene Vertrag mit Renteneintrittsalter 63 Vorrang? MfG. Achim

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Zunächst sei zu sagen, dass Sie (mit 35 Jahren rentenrechtlichen Zeiten) immer mit 63 und 9% Kürzung in Rente gehen können, ob mit oder ohne ATZ. Machen Sie nun ATZ und während dieser ATZ tritt eine MdE von über 50% oder eine Erwerbsminderung ein ist das ein sog. Störfall und Sie können alternativ diese Rente beantragen.

2 Antworten

Brilleam 12.02.2008 | 07:30
Hallo Achim! Ein ATZ-Vertrag ist lediglich eine Ergänzung bzw. Änderung Ihres bestehenden Arbeitsvertrages. Vertragsrecht ist i.d.R. gestaltungsfrei. Eine Änderung wird also auch bei lfd. ATZ möglich sein, wenn beide Seiten übereinstimmen in ihren Erklärungen. Sind Ihre gesundheitlichen Probleme in der Arbeitsphase schon massiv, so wird sogar über einen Abbruch der ATZ (Störfall) nachzudenken sein - ggf. Verfahren auf EM-Rente. Sollte ein GdB von 50 + X% erst in der Freistellung auftauchen, so wäre zu überlegen, das Wertguthaben 'abzusitzen' und mit 63 die AR wegen Schwerbehinderung mit dann 0,3% Abschlag in Anspruch zu nehmen. Ich unterstelle, dass 35 Jehre mit rentenrechtlichen Zeiten erfüllt sind bzw. bis zum Renteneintritt erfüllt werden - sonst hätten Sie als Jg. 01/52 ja kein ATZ-Angebot bis zum 63.Lj.
Achimam 12.02.2008 | 08:17
Guten Morgen Brille, Guten Morgen Experte, erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten........ Ich habe die 35 Jahre bereits erfüllt, werde bis zum Jahresende 08 den Vertrag unterschreiben und den weiteren Werdegang abwarten. Ihre Antworten waren für mich sehr aufschlussreich. MfG. Achim
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