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ATZ+KG+Steuern

von Jürgen06.12.2008 | 19:16
1017 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo Forumteilnehmer, Wirkt sich der Bezug von ca. 8 Monaten KG-Bezug bei der Einkommensteuererklärung für dieses Jahr günstig aus oder muss ich eher mit einer höheren Nachzahlung rechnen? Es gibt ja während der Arbeitsphase der ATZ den sogenannten Progressionsvorbehalt? Gruß Jürgen

2 Antworten

Schiko.am 06.12.2008 | 21:27
Die sogenannten lohnersatzleistungen sind auf der Lohnsteuerbescheinigung unter ziffer 3- Bruttoarbeitslohn nicht enthalten. Der aufstockungsbetrag wegen altersteilzeit wird in zeile 15 bestätigt. Für andere ersatzleistungen, z.B. krankengeld, stellt die kasse am jahresende eine bescheinigung aus. Es wird der jahresbetrag für das finanzamt, und auch die zahlung zur renten- versicherung bestätigt. Der aufstockungsbetrag und auch krankengeld unterliegen dem progressionsvorbehalt. Dadurch kommt es normalerweise bei der einkommensteuererklärung zur nachzahlung von steuern. Es werden die genannten beträge zum steuerpflichtigen arbeitslohn hinzugerechnet und der sich ergebene prozentsatz als steuer für den arbeitslohn eingefordert. Angenommen 30.000 steuerpflichtiger bruttoverdienst und 10.000 lohnersatzleistung als aufstockung und krankengeld, sieht die rechnung so aus: 30.000 minus abzugsbeträge 3.500 sind es 26.500 zu versteuerndes einkommen und für den ledigen 4. 720 steuer plus soli , dies sind 17,81 % steuersatz. Aber eben. 26.500 und 10.000 lohnersatzleistung = 36.500 und 7.975 steuer und 21,8493%. Für den zu versteuernden arbeitslohn ( 30.000 - 3.500 ) von 26.500 ist der errechnete steuersatz von 21,8493% anzuwenden , dies ergibt 5.790,06 plus soli steuerlast. So ganz nebenbei, bei steuerpflicht von 36.500 wären es 7.976 steuer plus soli. Frohen Advent!
Jürgenam 07.12.2008 | 12:35
Dank an Schiko. Gruß Jürgen
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