Hallo Hertrud,
wenn ihr Arbeitgeber während der Altersteilzeit eine Nettovergütung von 90 Prozent zahlt, handelt es sich nach meiner Erfahrung um eine höhere Leistung.
Sicherlich muss der Arbeitgeber den Mindestnettobetrag der "AtG-MindVO" für das jeweilige Jahr beachten, so sieht es das Gesetz vor. In dieser Tabelle sind bereits die 70 Prozent-Werte, die Ihr Altersteilzeitnetto nach dem Gesetz mindestens erreichen muss, dargestellt.
Der Arbeitgeber hat also aufwändige Rechnungen vor sich.
Beispiel:
1. Mindestbetrag
Brutto vor der Altersteilzeit 4.010,-- Euro monatlich, netto 2.277,84 Euro bei Steuerklasse I oder IV, in Abhängigkeit von der individuellen Krankenkasse ohne Kirchensteuer.
Brutto in der Altersteilzeit 2.005,-- Euro. Netto 1.323,19 Euro zuzüglich 20 Prozent aus 2.005,-- Euro, also Erhöhung um 401,-- Euro.
Nach der Mindestnettobetragsverordnung mindestens auszuzahlen sind monatlich 1.554,92 Euro.
Somit würde sich das Nettoeinkommen nach dem Gesetz dann auf 1.323,19 Euro zuzüglich 401,-- Euro, also 1.724,19 Euro belaufen.
2. Ihre Betriebsvereinbarung
... aber laut Ihrer Betriebsvereinbarung sind 90 Prozent der bisherigen Nettovergütung zugrunde zu legen. Dies wären dann 2.050,06 Euro Auszahlung durch den Arbeitgeber. Der Aufstockungsbetrag würde somit 36,25 Prozent aus 2.005,-- Euro betragen.
Da aber wiederum die Mindestnettobetragsverordnung Grundlage sein soll, wären es 1.999,18 Euro (Hochrechnung aus 70 Prozent entsprechend 1.554,92 Euro), beziehungsweise 33,72 Prozent Aufstockung.
Also kann zwar die Kirchensteuer hier den Ausschlag für vermeintliche Ungerechtigkeiten geben, ebenso aber auch die Wahl einer günstigen Krankenkasse oder steuerliche Freibeträge.
Die Mindestnettobeträge sind in einer Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Soziales zusammengefasst. Der Tabelle kommt daher Gesetzesrang zu. Eine weitere Diskussion über die Einbeziehung von Kirchensteuern trägt in der Folge nicht zu einer weiteren Aufklärung bei, es werden gewöhnlich nach dem Gesetz anfallende Abgaben pauschal berücksichtigt.