Ist es richtig so, ? ATZ Arbeitsphase kann ich noch Reha bekommen, Freistellungsphase nicht mehr? Danke
Ist es richtig so, ? ATZ Arbeitsphase kann ich noch Reha bekommen, Freistellungsphase nicht mehr? Danke
Hallo Diddi,
einen Reha-Anspruch haben Sie dann, wenn er med. notwendig ist.
In der aktiven Phase kann die Reha eben diese aktive Phase verlängern - Lohnfortzahlung überschritten/Nacharbeit ab der 'Mitte'/Ende der aktiven Phase. In der passiven Phase ist jede Erkrankung/Reha egal - ob Sie dann noch med. notwendig ist, steht auf einem anderen Blatt, zumindest verlängert sie nicht die passive Phase ...denken Sie dabei auch an akute Folgemaßnahmen im Rahmen 'Nachsorgekuren'/Krebs (Anschlussheilbehandlungen).
Gruß
w.
Ich würde jetzt noch eine Reha bekommen, hab noch 5 mon. in Arbeitsphase. Aus der Lohnfortz. fallen ist halt das Risiko der ATZ. Wenn man aufpasst kann man vieles steuern.
Hallo Diddi,
in der aktiven Phase der ATZ ist die Förderung einer medizinischen Maßnahme der Rehabilitation grundsätzlich (wenn die Voraussetzungen vorliegen) möglich.
Auch in der Freistellungsphase (passive Phase) kann eine Maßnahme noch in Betracht kommen, wenn der Altersrentenantrag noch nicht gestellt ist und damit noch zu erwarten wäre, dass eine Rückkehr in das Erwerbsleben nicht ausgeschlossen ist.
Die Entscheidung erfolgt im Einzelfall unter Beachtung der Ausschlussvorschriften nach § 12 Sozialgesetzbuch Sechtes Buch (SGB VI).