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Zur Moderatoren-Antwort springenHallo Wolfgang,
vorausgesetzt es handelt sich um einen gültigen Altersteilzeitvertrag, kann die Altersrente für langjährig Versicherte mit 62 Jahren und einem Abschlag von 10,8% in Anspruch genommen werden. Die erforderliche Wartezeit von 35 Jahren ist bei durchgehender Beschäftigung seit 1965 erfüllt.
Wenn Schwerbehinderung mit einem GdB von mind. 50 vorliegt, besteht die Möglichkeit bereits mit Vollendung des 60. Lebensjahres und einem Abschlag von 10,8% Altersrente für Schwerbehinderte zu beziehen.
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