Guten Tag Brigitte,
die Vereinbarung einer Altersteilzeit können Sie auf die gewünschte Rente hin abstimmen. Der Arbeitgeber muss während Ihrer Altersteilzeitphase den halbierten Verdienst um mindestens 20 Prozent aufstocken und zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Regelmäßig werden während der Altersteilzeit somiit reduzierte Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet. Tipp: Wenden Sie sich vor Vertragsabschluss an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung um sich zu den Auswirkungen der Altersteilzeit zu informieren.