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ATZ Rentenabschläge

von Armin27.11.2009 | 18:13
1787 Ansichten
6 Antworten

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Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich bin Jahrjang 1954 und möchte nun einen Altersteilzeitvertrag bis zur Vollendung meines 63 Lebensjahres unterschreiben. Ich erülle bis dahin die 45 Arbeitsjahre für die ungekürzte Altersrente mit 65. Wenn ich mit 63 in Rente gehe, beziehen sich dann die Rentenabschlage auf 65 Jahre + 8 Monate oder nur auf die Vollendung des 65. Lebensjahres, weil ich die 45 Jahre ja erfüllt habe?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

4
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Abschläge beziehen sich auf "65+8", wenn Sie mit 63 in Rente gehen.

Die 45 Jahre sind nur dann relevant, wenn Sie tatsächlich erst mit 65 in Rente gehen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Ja meine Antwort stimmt!

Zum einen geht es bei der Ausgangsfrage nicht um "irgendeinen Vertrauensschutz" weil Armin erst einen ATZ Vertrag unterschreiben will und diesen nicht bereits längst unterschrieben hat.

Und zweitens gibt es für den Jahrgang 1954 zwar noch ATZ aber nicht mehr die Rentenart AR wegen Altersteilzeit (bei dieser wäre mit 63 der Abschlag nur 7,2 % aber es gibt sie halt nur bis zum Jahrgang 1951).

Somit wird Armin zu gegebener Zeit die AR für langjährig Versicherte beantragen und die hat für seinen Jahrgang mit 63 genau 9,6% Abschlag.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Stellen Sie diese Frage bitte konkret Ihrem RV Träger. Von dort erhalten Sie den genauen Betrag, den Sie einzahlen müssten.

Grundsätzlich kann man die Abschläge mit Zahlungen ausgleichen, das macht aber in aller Regel wirtschaftlich gesehen wenig Sinn.

Moderation · 4Ihre Vorsorge

Dann hat ja jetzt jeder seine Entscheidungshilfen, ob es für ihn im Einzelfall sinnvoll ist oder nicht,:-))

2 Antworten

Güntheram 27.11.2009 | 20:58
ähm, sorry stimmt das? Ich dachte bei Rente nach ATZ gibts Vertauensschutz, als nix 63 + 8 Monate, sondern nur 63. Kann mich da bitte jemand aufklären.
Günniam 28.11.2009 | 10:43
Hallo,ich könnte am 01.02.2011 wegen schwerbehinderung in Rente gehen.Mit 10,8% abzug.Wieviel müßte ich in die Rentenkasse einzahlen um nur 7,2% Abzug zu bekommen?
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