Meine Fa. sagt, sie schließt mit mir (55Jahre) keinen 5järigen ATZ-Vertrag ab, weil ich danach
nicht unmittelbar in Rente gehe (->Arbeitslos) und sie deswegen irgendwelche "Überbrückungsgelder" (an wen?!) von ihr zu zahlen wären. Stimmt denn das !?!
20.07.2007, 15:21
von
wanderimpuls
20.07.2007, 16:26
von
HLRT67
Altersteilzeit liegt lt. Altersteilzeitgesetz § 2 nur vor, wenn ein Rentenzugang (ggf. mit Rentenabschlägen) nach Abschluß der ATZ möglich ist - was in Ihrem Falle nicht zutrifft. Ob der Arbeitnehmer dann tatsächlich in Rente geht, ist eine andere Frage, die den Arbeitgeber dann nicht mehr unbedingt interessieren muß
23.07.2007, 10:22
von Experte/in Experten-Antwort
23.07.2007, 14:13
von
wanderimpuls
Fällt denn eine "Firmenrente"
auch unter "§2" ?