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Experten-Antwort

ATZ Ruhephase und weitere Beschäftigung

von Frau Elbert26.11.2014 | 09:40
1125 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ein Mitarbeiter über der BBG RV in der ATZ Ruhephase und privat krankenversichert, möchte eine genehmigte steuer- und sv-pflichtige Beschäftigung aufnehmen. Nun stellt sich die Frage ob er voll sv-pflichtig ist (Beitragsgruppe) und inwieweit das Anrecht auf die Zahlung des AG-Zuschusses zur privaten Krankenversicherung besteht.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Elbert,

bei dem von Ihnen angegebenen Sachverhalt handelt es sich um zwei parallele sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse.

Nach § 22 Abs. 2 SGB IV dürfen beim Bestehen mehrerer Versicherungsverhältnisse innerhalb desselben Zeitraumes die beitragspflichtigen Einnahmen die für den jeweiligen Zweig der Sozialversicherung maßgebliche Beitragsbemessungsgrenze (BBG) nicht übersteigen.

Sofern dies dennoch der Fall ist, sind die Einnahmen für die Beitragsberechnung verhältnismäßig so weit zu mindern, dass die beitragspflichtigen Einnahmen zusammen höchstens die Beitragsbemessungsgrenze erreichen.

Eine Stellungnahme zur Höhe des Arbeitgeberzuschusses zur privaten Krankenversicherung kann unsererseits nicht erfolgen.

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1 Antworten

W*lfgangam 26.11.2014 | 22:28
Hallo Frau Elbert, mit 'Glück' fliegt er damit aus der ATZ raus, ein Störfall tritt ein, die ATZ wird rückabgewickelt und ggf. entstehen auch noch Nachforderungen gegen den ATZ'ler. Es ist doch bekannt, dass mehr als Mini-Job in der ganzen ATZ-Phase die vereinbarte Reduzierung der Arbeitszeit auf die Hälfte zum Einen überschreitet, zum Anderen dieses Einkommen nicht mit dem ATZ/Tarifvertrag/AltTZG in Einklang steht. Folgewirkungen: Kein (vorzeitiger) Rentenanpruch, Rückzahlungen etwaiger Zuschüsse des 'Arbeitsamtes'. Der 'Schaden' läge bei Ihrem ATZ'ler zunächst selbst, der muss sich kümmern/hinterfragen – der kann doch wohl seinen ATZ-Vertrag lesen? Sie als AG bieten ihm ja nicht wohl diese Tätigkeit an?! In diesem Fall _muss_ der ATZ-Auskenner im Personalbüro selber sitzen! Macht er das bei einem anderen AG, kommt so ein bisschen Verwaltungsaufwand auf Sie zu/Störfall ;-) Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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