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Experten-Antwort

ATZ- u ALG1?

von Birgit Jordan20.12.2015 | 15:31
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10 Antworten

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Es wurde schon oft hier darüber gesprochen, aber gibt es dazu keine festen Gesetze. Also ich gehe nach dem Ende meiner ATZ zum Arbeitsamt da mir noch 2 Monate bis zur Rente fehlen. Ein Bekannter bekam diese 2 Monate ALG1, da man damals nicht wissen konnte das ein neues Gesetz kommt. Mir sagte man das diese 2 Monate ja immer Sperrfrist gilt und ich nichts bekomme. Kann jedes Amt entscheiden frei Schnauze? gibt es dazu Meinungen? Danke für ev. Auskunft

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Birgit Jordan,

bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich im Forum der Rentenversicherung keine Auskunft zu Fragen der Arbeitslosenversicherung geben kann.

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9 Antworten

Sonderschulmeisteram 20.12.2015 | 15:37
Es ist doch sonnenklar: Sie bekommen gar nichts, und das zu Recht! Warum wollen sie 2 Monate lang dem ehrlichen Steuerzahler auf der Tasche liegen und nichts arbeiten? Reissen Sie sich zusammen und sein Sie ein nützliches Glied unserer Solidargemeinschaft, oder suchen Sie sich eine Überbrückungsarbeit!
W*lfgangam 20.12.2015 | 17:48
Hallo Birgit Jordan, nur eine Einzellfall-Meinung: eine Kollegin bekam auch keine Sperrfrist nach ATZ und Alo-Meldung. Besprechen Sie das rechtzeitig mit dem Arbeitsamt, dann wissen Sie mehr - SGB 3 ist nicht so meine Baustelle ;-) Gruß w.
Schadeam 21.12.2015 | 00:07
Da dies keine rentenrechtliche Frage ist sind Sie im falschen Forum. Ob es ne Sperrzeiten gibt, entscheidet das Arbeitsamt.....da sind Rentenexperten außen vor.
Friederam 21.12.2015 | 20:08
Wie schon gesagt wurde: Du bist hier falsch, aber es soll dir geholfen werden. Wenn sich jemand nach der Altersteilzeit arbeitslos meldet, ist dies ein Grund für eine Sperrzeit (GA 159.83 - Seite 27). Wenn allerdings zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ein nahtloser Übergang möglich gewesen wäre, ist dies dann ein wichtiger Grund, sodass es keine Sperrzeit gibt (GA 159.100b- Seite 30). Und hier der Link zum Gesetz: https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/document… Grüße
W*lfgangam 21.12.2015 | 22:36
Hallo Birgit Jordan, 2 Monate keine Rente, hmm, kann sich gut rechnen (2-4 Jahre) ...dazu müsste man natürlich den genauen Abschlag bei der AR/schwerbehindert kennen, ob noch eine Abfindung/ÖD möglich wäre/diese dann entfällt - und was ggf. an Betriebsrente in diesen 2 Monaten nicht kommt/dann ohne Abschlag folgt. > Bei Vertragsabschluss nahtloser Übergang? Wie verstehe ich das auf mich bezogen? Die ALG-Seite klären Sie bitte zusätzlich mit dem 'Arbeitsamt'. Ansonsten ist Ihre 'Datenlage' noch zu dünn ...gehen Sie besser zusätzlich in eine gute Beratungsstelle, um das für Sie auf den Punkt zu bringen. Gruß w.
Birgit Jordanam 21.12.2015 | 22:00
Bei Vertragsabschluss nahtloser Übergang? Wie verstehe ich das auf mich bezogen? Also ich wusste bei Abschluss ATZ das ich nach der ATZ mit Abschlag in die Schwerbeh.-Rente kann, jetzt fehlen 2 Monate für Rente ohne Abschlag. Bitte nochmal um Antwort
W*lfgangam 21.12.2015 | 20:44
Hallo Frieder, sehr interessant, vielen Dank für den Link. Gruß w.
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