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ATZ überstunden ausbezahlen

von wolf04.02.2009 | 20:41
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2 Antworten

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Ich bin im aktiven Teil der Altersteilzeit und kann nur einen Teil der angesparten Überstunden bis zum Erreichen der passiven Phase als Freizeit nehmen. Darf der verbleibende Teil der Überstunden unter Berücksichtigung der 400 € Hinzuverdienstgrenze monatlich bis zum Ende der ATZ ausbezahlt werden ;und entstehen dadurch bei der Rente Nachteile?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Da die Überstunden bereits im bestehenden Beschäftigungsverhältnis erarbeitet wurden, ist mir nicht ganz klar, wie diese in einen Minijob neben der weiterhin bestehenden Hauptbeschäftigung in der Freistellungsphase umgewandelt werden sollen. Meines Erachtens ist dies nicht möglich. Vielmehr wären die Überstunden innerhalb des bestehenden Beschäftigungsverhältnisses zu vergüten.

Unabhängig davon kann ich die Zulässigkeit eines Minijobs während Altersteilzeit nicht abschließend beurteilen. Es gibt Ausnahmen zu beachten. Nach Vorlage des Altersteilzeitvertrages bei Ihrem Rententräger (bei Förderfällen: Agentur für Arbeit) erhalten Sie eine entsprechende Stellungnahme.

1 Antworten

Winfridam 05.02.2009 | 07:39
Eine Bezahlung von Überstunden würde, in der Freistellung, eine Beschäftigung beim gleichem Arbeitgeber sein. Eine Beschäftigung auch auf 400€ beim gleichem Arbeitgeber in der Freistellung der Altersteilzeit ist NICHT zulässig.
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