Da die Überstunden bereits im bestehenden Beschäftigungsverhältnis erarbeitet wurden, ist mir nicht ganz klar, wie diese in einen Minijob neben der weiterhin bestehenden Hauptbeschäftigung in der Freistellungsphase umgewandelt werden sollen. Meines Erachtens ist dies nicht möglich. Vielmehr wären die Überstunden innerhalb des bestehenden Beschäftigungsverhältnisses zu vergüten.
Unabhängig davon kann ich die Zulässigkeit eines Minijobs während Altersteilzeit nicht abschließend beurteilen. Es gibt Ausnahmen zu beachten. Nach Vorlage des Altersteilzeitvertrages bei Ihrem Rententräger (bei Förderfällen: Agentur für Arbeit) erhalten Sie eine entsprechende Stellungnahme.