Bin Jahrgang 1953 und habe einen Altersteilzeitvertrag, der im kommenden Jahr mit Erreichen des 63 Lebensjahres endet. Habe dann 48 Arbeitsjahre erreicht. Da ich Jahrgang 1953 bin muss ich für die Abschlagsfreie Rente bis 63 und 2 Monate arbeiten. Das Unternehmen ist nicht bereit, diese 2 Monate an das ATZ Verhältnis anzuhängen. Was kann ich tun, um die abschlagsfreie Rente trotzdem in Anspruch nehmen zu können.
Kann ich mich arbeitslos melden; oder evtl. einen anderen Job für diese 2 Monate zu Überbrückung annehmen, oder aber kann ich einfach nur die Rente 2 Monate später beantragen ? Danke für Ihre Hilfe
Hallo Christel Maya Cuello,
da diese Frage seit 1 Jahr gefühlt 1000x gestellt und beantwortet worden ist, lesen Sie bitte ab diesen Beitrag rückwärts:
https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[controller]=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=26615
> oder aber kann ich einfach nur die Rente 2 Monate später beantragen ?
Das müssten Sie sogar, um in die abschlagsfreie Rente zu kommen ;-) Und ja, diese lausigen 2 Monate (gekürzter) Rentenverzicht dürfen sich in 2-4 Jahren schon rechnen, mehr steht im verlinkten Beitrag.
Gruß
w.
Hallo Christel,
Sie können, wie bereits von W*lfgang erwähnt, die Rente mit 63 + 2 Monaten (Altersrente für besonders langjährig Versicherte) beantragen. Ein früherer Beginn für diese Rentenart ist nicht zulässig. Von Seiten des Rentenversicherungsträgers spricht nichts dagegen, nicht die ursprünglich geplante Rente mit 63 zu beantragen, wenn die Voraussetzungen für die erst später beginnende Rentenart erfüllt sind. Ob es Nachteile aus arbeits- bzw. tarifrechtlicher Sicht gibt, weil Sie die Rente nicht unmittelbar nach Ende des ATZ-Vertrages antreten, sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber besprechen. Ob Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I in den zwei Monaten haben, erfahren Sie bei der zuständigen Agentur für Arbeit.