Hallo Conny,
die Anwendung der Gleitzonenregelung ist in den Fällen der
Altersteilzeitarbeit nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Allerdings sind
hier bei der Prüfung der Gleitzone nicht die reduzierten, sondern die
"vollen" Arbeitsentgelte (= Arbeitsentgelt ohne Altersteilzeitvereinbarung)
maßgebend. In den Fällen der Altersteilzeit, in denen lediglich das
reduzierte Arbeitsentgelt in die Gleitzone fällt, finden die besonderen
Regelungen zur Gleitzone keine Anwendung. Fällt das "volle" Arbeitsentgelt
in die Gleitzone, ist hingegen die Anwendung der Gleitzonenregelung
durchaus möglich.