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Experten-Antwort

Atz und EM Rente

von Fragerin15.01.2020 | 18:41
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Ich beziehe eine teilweise EM Rente bis Altersrente. Frühest möglicher renteneintritt mit Abschlägen lt drv April 2022. Ich trage mich mit dem Gedanken, einen umwandlungsantrag auf volle EM Rente zu stellen. Vom Arbeitgeber würde eine atz angeboten. Wäre auch eine Alternative, falls die vollrente nicht genehmigt wird. Bei atz käme nicht das blockmodell, sonder eine Halbierung der Arbeitszeit in Frage. Ist so eine Vorgehensweise, also praktisch parallele Beantragung von EM Rente und atz, möglich? Sollte atz gewählt werden, würde ich trotzdem zum frühest möglichen Termin in Rente gehen. Bislang konnte mir vor Ort keiner konkrete Infos geben. Termin bei der drv ist erst Anfang März

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fragerin,

aus rentenrechtlicher Sicht können Sie parallel zum Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung auch einen Antrag auf ATZ stellen. Ob tatsächlich volle Erwerbsminderung vorliegt, ist ja noch offen.

Zu den arbeitsrechtlichen Auswirkungen, falls nach Abschluss der ATZ volle Erwerbsminderung festgestellt wird, können wir in diesem Forum allerdings keine Aussagen treffen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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7 Antworten

Berateram 15.01.2020 | 19:23
Einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente können Sie selbstverständlich stellen. Ob und wie sich dies auf eine evtl. ATZ auswirkt ist eine arbeitsrechtliche Frage, die Sie Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitnehmervertretung stellen sollten.
W°lfgangam 15.01.2020 | 19:31
Hallo Fragerin, ich kann Ihnen nur aus meinen rudimentären Kenntnissen des Randbereichs Arbeitsrecht/beschränkt auf ÖD, berichten, dass eine volle EMRT gar nicht das Problem einer ATZ ist. Bereits andere/vorrangige tarifliche Regelungen können/müssen das Beschäftigungsverhältnis durch eine unbefristete volle EMRT beenden - und damit auch ein ATZ-Beschäftigungsverhältnis. Sie sollten zuerst mit Ihrem Arbeitgeber die tariflichen Folgewirkungen einer möglichen unbefristeten EMRT - bewilligt erst recht in der ATZ-Phase - besprechen (der MUSS es wissen müssen, sonst hat sein Personaler den falschen Job!). Ich denke, Ihren Betriebs- oder Personalrat brauchen Sie zu dieser ungewöhnliche Kombination wohl nicht zu befragen ...die DRV im Übrigen auch nicht ;-) Da die Bewilligung einer vollen EM-Rente aber nicht gesichert ist, steht für Sie sicher die Möglichkeit der ATZ im Vordergrund/Reduzierung der Arbeitszeit, um sich so bis zum ersten Altersrentenanspruch 'durchzuschleppen'. Machen Sie den ATZ-Vertrag, da Sie sowieso beabsichtigen – im Falle einer vollen EMRT – die Beschäftigung zu beenden. Gruß w. PS: und ja, natürlich geht beides (ATZ + parallel 'Umwandlungsantrag), da gibt es kein 'Verbot'.
KSCam 15.01.2020 | 20:50
Verboten ist sicher nichts....aber: Wenn Sie den ATZ Vertrag unterschreiben sollten Sie doch momnentan davon ausgehen dass Sie grundsätzlich arbeiten können. Wenn Sie die volle EM rente beantragen glauben Sie doch nicht mehr arbeiten zu können. Schon der gesunde Menschenverstand sollte Ihnen doch sagen, dass beide Ziele "irgendwie widersprüchlich" sind. Und zwar unabhängig von der Rechtslage.
W°lfgangam 15.01.2020 | 23:29
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Lieber KSC ...es liegt bereits eine TEM vor, was eine ATZ auf dieser Basis gänzlich nicht ausschließt. Und, wie erwähnt, der 'Wunsch' eine volle EMRT erhalten zu wollen, ist das eine ...die arbeitsrechtlichen Möglichkeiten/ATZ ausschöpfen zu können, das andere. An der aktuell schon eingeschränkten Arbeitszeit, bedingt durch TEM, ändert ein ATZ-Vertrag rein gar nichts. Optionen kennen, Optionen nutzen/ausreizen ...weniger wollen 'wir' unseren Kunden doch nicht erklären wollen - oder? *g Gruß w.
Fragerinam 16.01.2020 | 07:58
Danke w., so habe ich das auch gesehen, wollte mich nur rückversichern. Und zu ksc: dann dürfte doch kein EM Rentner mehr nebenher arbeiten dürfen, oder?
Gabriele 2019am 16.01.2020 | 13:07
Machen wir uns doch nichts vor. Ihren Voll EM Rentenantrag stellen Sie doch nur wegen dem nun höheren Rentengeld. Ich sage nur höhere Zurechnungszeit.
senf-dazuam 16.01.2020 | 15:07
Das kommt immer auf Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge, ... an und auch darauf, ob es eine teilweise oder volle EM-REnte sowie eine befristete oder dauerhafte ist.
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