Hallo Fragerin,
aus rentenrechtlicher Sicht können Sie parallel zum Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung auch einen Antrag auf ATZ stellen. Ob tatsächlich volle Erwerbsminderung vorliegt, ist ja noch offen.
Zu den arbeitsrechtlichen Auswirkungen, falls nach Abschluss der ATZ volle Erwerbsminderung festgestellt wird, können wir in diesem Forum allerdings keine Aussagen treffen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung