Hallo Resi100,
für den von Ihnen geschilderten Fall gibt es unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten, die ich im Rahmen dieses Forums leider nicht detailliert darstellen kann. Bitte lesen Sie hier (Rechtliche Arbeitsanweisung der Regionalträger zum Altersteilzeitgesetz): http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=ATGR2.5
Zur Erfüllung der Voraussetzung von 45 Jahren mit Pflichtbeiträgen sind freiwillige Beiträge im Übrigen nicht geeignet.