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ATZ und freiwillige Versicherung bei länger als 6 Wochen krank

von Resi10023.01.2009 | 16:25
1765 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin pflichtversichert und befinde mich im Blockmodell Altertsteilzeit. Ich kann mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen, da dann 45 Jahre und 1 Monat Pflichtbeiträge geleistet wurden. Wenn in der ATZ (Arbeitsphase), die Entgeltfortzahlung(6 Wochen) entfällt, wird auch kein Beitrag zur RV gezahlt. Dadurch könnte ich unter die Grenze 45 Jahre Pflichtbeitrag fallen. Kann ich, um dieses zuvermeiden,mich dann freiwillig versichern.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Resi100,

für den von Ihnen geschilderten Fall gibt es unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten, die ich im Rahmen dieses Forums leider nicht detailliert darstellen kann. Bitte lesen Sie hier (Rechtliche Arbeitsanweisung der Regionalträger zum Altersteilzeitgesetz): http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=ATGR2.5

Zur Erfüllung der Voraussetzung von 45 Jahren mit Pflichtbeiträgen sind freiwillige Beiträge im Übrigen nicht geeignet.

7 Antworten

Schiko.am 23.01.2009 | 16:43
Nein, das geht nicht. In diesem Fall müssen Sie nochmal 6 Wochen arbeiten.
Schiko.am 23.01.2009 | 16:49
Hoffe Resi100 hat gespannt, dass der Beitrag um 16 Uhr 43 nicht von mir, sondern von einem Falschmünzer stammt. 17 Uhr. MfG.
Schiko.am 23.01.2009 | 17:05
Spassvogel!
Resi100am 23.01.2009 | 17:20
Thema verfehlt und auch noch falsch geantwortet! Bei Krankheit über 6 Wochen verlängert sich die Arbeitsphase um die Hälfte der Krankzeit
Schiko.am 23.01.2009 | 17:31
Wieso fragen Sie, wenn Sie die Antwort wissen?? Grüßle aus Bayern.
Sie sind ein Witzbold!am 23.01.2009 | 17:41
Was soll der Quatsch?
Heidiam 23.01.2009 | 18:23
Das ist das Risiko bei ATZ wo viele nicht verstehen. Länger wie 6 Wo. krank selbe Krankheit ,auch nur noch 50% Krankengeld. Wenn der Verdienst in ATZ schon gering ist wird es eng. Aufpassen nie länger wie 6 Wo. krankschreiben lassen auf die selbe Krankheit. Diese 6 Wo. werden immer auf 6 Mon. gerechnet. Vorsicht beim Arzt.
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