Studieren Sie bitte Ihren ATZ-Vertrag. Enthält er eine Klausel, dass zwischenzeitliche Veränderungen mitteilungspflichtig sind, müssen Sie dieser Pflicht nachkommen. Es ist denkbar, dass der 10-Jahreslösung nur zugestimmt wurde, weil Ihnen eine abschlagsfreie Rente in Aussicht gestellt werden sollte. Durch den Eintritt der Schwerbehinderung kann es zu einer wesentlichen Änderuing kommen, weil Sie ab 63 schon eine ungekürzte RT erhalten können. Der Arbeitgeber kann in den Fällen auf die vorzeitige Beendigung der ATZ bestehen. Kontaktieren Sie in Zweifelsfragen bitte vorab Ihren Betriebsrat.