Ich, Jahrgang 1951, 32 Berufsjahre, habe im November 2003 einen ATZ Vertrag mit meinem AG abgeschlossen, LZ 1.3.2006-28.2.2012. Konnte die ATZ aber nicht antreten, weil ich seit 2.1.06 bis heute krank war und bin. Ich bekomme jetzt eine halbe EM Rente. Kann ich in diesen noch bestehenden ATZ Vertrag noch einsteigen und wann kann ich frühestens in die Altersrente mit Abschlägen gehen (nur30% Scherbehinderung aber Gleichstellung).Bitte um Antworten Danke.
14.02.2008, 09:35
von
Herbert
14.02.2008, 09:41
von
Herbert
Entschuldigung, nicht 32 sondern 42 Berufsjahre
14.02.2008, 15:21
Experten-Antwort
Ob Sie noch in den ATZ-Vertrag einsteigen können, müssten Sie mit Ihrem Arbeitgeber klären. Für die Altersrente nach Altersteilzeitarbeit mit 60 müssten Sie mindestens 24 Kalendermonate Altersteilzeitarbeit nach dem Altersteilzeitgesetz ausüben. Ohne ATZ könnten Sie mit 62 in Rente (Altersrente für langjährig Versicherte).