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ATZ und Schwerbehindert

von 12306.06.2007 | 18:56
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2 Antworten

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Hallo, mein Vater ist Jahrgang 1954 und hat letztes Jahr noch rechtzeitig einen ATZ-Vertrag vereinbart, so dass die Beschäftigungsphase im Jahre 2009 beginnt und die Freistellungsphase mit 62 endet und er nahtlos in die Altersrente für langjährig Versicherte mit 10,8% Abschlag wechseln kann. Kurz er hat diesen Vertrauensschutz nach dem neuen Gesetz. Soweit so gut. Nun hat er einen Schwerbhindertenausweis beantragt. Für den Fall, dass er 50 GdB bekommt, hat das dann negative Auswirkungen auf den Altersteilzeitvertrag? Gilt dieser dann weiter wie vereinbart oder muss dieser geändert werden, da sich ja der frühestmögliche Zeitpunkt eine Rente jetzt noch früher wäre? Meine Bedenken bestehen dahin, dass das irgendwo im ATZ-Gesetz geregelt sein könnte, dass man IMMER zum frühestmöglichen Zeitpunkt gehen muss und dieser würde ja dann in näherer Zukunft liegen, da er ja dann mit 60 + X Monaten in Rente bereits gehen kann statt mit 62.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 11.06.2007 | 10:02

Die Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft hat zunächst keine Auswirkungen auf das (Altersteilzeit-) Arbeitsverhältnis, es sei denn, der Arbeitsvertrag enthält eine entsprechende Regelung für diesen Fall.

Da Ihr Vater durch den – wie Sie sagen – vor Jahresende abgeschlossenen Altersteilzeitarbeitsvertrag den Vertrauensschutz auf das bisher geltende Recht genießt, kann er auch die Rente für schwerbehinderte Menschen mit Vollendung des 60. Lebensjahres mit einem Abschlag von 10,8 % beanspruchen, oder eben später mit einem entsprechend geringeren Abschlag.

1 Antworten

lotscheram 07.06.2007 | 01:46
123, im ATZ ist keine Regelung enthalten, dass man zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Rente gehen muss. Es wurde ein Vertrag zwischen AG und AN geschlossen, der festlegt, wann die ATZ beginnt und endet. Wenn beispielsweise kein Blockmodell vereinbart wurde, was man ja nicht muss, sondern für die gesamte Zeit nur hälftig beschäftigt ist, wie soll denn da der frühestmögliche Beginn realisiert werden, wenn der Vertrag noch nicht abgelaufen ist? Käme ja einem Vertragsbruch gleich. Zutreffend ist, dass ein ATZ eigentlich einen nahtlosen Übergang in eine "abzugsfreie" Rente gewährleisten soll. Entsprechend wäre dann der Beginn festzulegen. Ist darauf beim Abschluss nicht geachtet worden, kann das ohne gegenseitige Absprache nicht geändert werden. Ihr Vater kann frühestens mit 60 Jahren und 8 Monaten die Rente wegen Schwerbehinderung in Anspruch nehmen, hätte da aber 10,8% Rentenminderung Rein rechnerisch wäre Ihr Vater 2009 55 Jahre, hätte 6 Jahre ATZ, kann aber nach Ablauf noch nicht die abschlagsfreie Rente in Anspruch nehmen, die ist erst mit 63 Jahren und 8 Monaten möglich. 10,8% Minderung hat er nicht, da er ja zu diesem Zeitpunkt schon 62 Jahre ist. Als Minderung bleibt noch die Anzahl Monate bis 63 + 8, wären evtl. noch 5,4%. Auch die Arbeitsagentur kann nicht den Rentenbeginn fordern, wenn derjenige da noch Minderungen hätte.
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