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ATZ und Vollzeitbeschäftigung in Freistellungsphase

von Scout17.02.2009 | 12:21
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich beziehe mich auf folgenden Beitrag: Thema/Beitrag: RE: Altersteilzeit und Zuverdienst Teilnehmer: Experte Datum, Zeit: 03.09.2008, 13:24 Uhr Altersteilzeitarbeit setzt grundsätzlich die Reduzierung der Arbeitszeit auf die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit voraus. Wird eine Nebentätigkeit ausgeübt, ist zu unterscheiden, ob diese beim selben Arbeitgeber oder bei einem anderen AG ausgeübt wird. Während eine Nebentätigkeit beim selben Arbeitgeber, egal in welchem Umfang, unzulässig ist, wenn nicht die "Hälftigkeit" bis zum Ende der Altersteilzeit wiederhergestellt wird (z.B. durch Zeitausgleich), steht eine Nebenbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber einer Altersteilzeit i. S. des AtG nicht entgegen. Wenn in die Rente aus ATZ mit 60 gegangen werden soll, liegt ATZ i.d.S. noch vor, wenn der MA in seiner Freistellungsphase bei einem anderen AG Vollzeit arbeitet? Steht überhaupt eine Vollzeittätigkeit in der Freistellungsphase dem Vorliegen der ATZ entgegen (Gesetzteszweck? Es fließen keine Erstattungsleistungen durch die BA. Vielen Dank

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 18.02.2009 | 10:36

Entscheidend für die Berechtigung zum vorzeitigen Bezug einer Altersrente nach Altersteilzeitarbeit ist, dass für mindestens 24 Kalendermonate die bisherige Arbeitszeit auf der Grundlage einer Altersteilzeitvereinbarung im Sinne des Altersteilzeitgesetzes vermindert worden ist und die in § 3 Abs. 1 Nr. 1 ATG bestimmten Leistungen - Aufstockungsbeträge zum Arbeitsentgelt und Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für den Unterschiedsbetrag zwischen dem Arbeitsentgelt für die Altersteilzeitarbeit und mindestens 90 vom Hundert des bisherigen Arbeitsentgelts (bis 31.12.1999 mindestens 90 vom Hundert des Vollzeitarbeitsentgelts) - gezahlt worden sind.

Die Ausübung einer mehr als geringfügigen (Neben-) Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber hat grundsätzlich nur Auswirkungen auf die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit. Ob jedoch durch die Bundesagentur eine Erstattung von Leistungen an den Arbeitgeber erfolgt, weil dieser einen arbeitslos gemeldeten Arbeitnehmer bzw. einen Arbeitnehmer nach Abschluss der Ausbildung einstellt, ist aus rentenrechtlicher Sicht unerheblich.

10 Antworten

Knut rassmussenam 17.02.2009 | 14:41
Die Antwort haben Sie selbst im ersten Absatz geschrieben. Eine Vollbeschäftigung steht der ATZ nicht entgegen, wenn sie bei einem anderen Arbeitgeber ausgeübt wird. Es hat nur EInfluß auf die Zahlung der Fördergelder seitens der Arbeitsagentur.
Sehr Schadeam 18.02.2009 | 15:28
Der Sinn der Altersteilzeit ist, das man seinen Arbeitsplatz nach der aktiven Phase räumt und den freigewordenen Arbeitsplatz jemand anderem zur Verfügung stellt. Es gibt (leider) die Klientel Menschen, die Altersreilzeit abschliessen, die durch die Agentur für Arbeit gefpdert wird, die aber leider den Hals nicht voll kriegen und immer mehr wollen ( erfhrungsgemäß ist dies nicht der "einfache Mann,", sondern die mit dem Verdiesnt weit über 45000 Euro/Jahr) und sich nach der ATZ wieder eine neue Beschäftigung suchen, und einem anderen die Arbeitsplatz( die Existenz ) wegnehmen, nur weil sie immer mehr und immer mehr und immer mehr wollen. Es wäre wünschenswert, das der Staat in solchen fällen eingreift. Aber bevor man erlebt, das hier einmal Gerechitgkeit herrscht, wird es noch weitere 100 Anfragen wie diese gegen, von eben diesen Leuten die immer nur sich sehen.
Rolf F.am 18.02.2009 | 17:53
an "Sehr Schade": Anstelle die Forumsteilnehmer mit Ihren schwachsinnigen Beiträgen zu langweilen, sollten Sie sich einen Duden besorgen und Rechtschreibung üben.
Kurtam 18.02.2009 | 18:29
das ändert aber nichts an der Richtigkeit von Schades Aussagen
Sehr schadeam 19.02.2009 | 11:16
Wie sagt man so schön, der dümmste schreit am lautesten,ne Rolfi!!!( motz motz motz ) Aber zum Glück gibt es in dem Forum auch intelligente Menschen, wie Kurt, die sich auch mal Gedanken machen, und weiter denken. Aber es muss ja auch weniger bewanderte geben,ne.Sonst hätten die intelligenten nichts zu lachen!!
Richtig soam 19.02.2009 | 11:20
Ich denke, das ist mal wieder ein eindrucksvoller Beweis für das von "Sehr schade" beschriebene Klientel Menschen. Danke Rolf!!! Genau solche Leute sind wohl damit gemeint!!! Und weiter so.Muss es ja auch geben. Auch das unsinnigste Tier hat seinen Sinn im Ökosystem, auch wenn man im ersten Moment nicht drauf kommt ;-)
Assdorfam 19.02.2009 | 19:06
Rolf F. liegt mit seiner vollkommen richtig. Wenn man sich den einen oder anderen Beitrag hier im Forum anschaut, kann nur mit Kopfschütteln antworten.
Sehr schadeam 21.02.2009 | 18:22
Genau, alles das was Rolf sagt und macht ist super!!! Allein schon der Name Rolf F. ist einen Applaus wert!!
Rudolph IIam 21.02.2009 | 18:37
Ja, man erkennt schon bei "Sehr schade", dass er offenbar dem Rat von Rolf gefolgt ist. Die Schwächen sind nur maginal. Es geht doch.
Sehr schadeam 22.02.2009 | 12:40
Das Gefühl als arroganter und selbstherrlicher Mensch von anderen doch eher gemieden zu werden, ist eine Sache, die einem ein ganzes eben anhaftet. Und Freunde kann man sich ja aussuchen!!!
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