Ich beginne am 1.12.2012 die passive Phase der ATZ. Ich habe vor zusätzlich einen dauerhaften 400 Euro Job aufzunehmen, was ja gestattet ist.
Ich mache darüberhinaus auf selbständiger Basis 2-4 mal jährlich Jobs für eine Agentur und verdiene dabei im Schnitt für ein Engagegment ca. 500 Euro dazu. Also ca. 1000 bis 2000 Euro / Jahr.
Diesen Job übe ich schon seit 6 Jahren aus. Mein Arbeitgeber weiß davon Bescheid.
Ist das erlaubt, oder darf ich tatsächlich nur die 400.-/ Monat in einem Job dazuverdienen. In der Betriebsvereinbarung heißt es:
Der Arbeitnehmer darf neben der Altersteilzeit keine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit ausüben, welche die Geringfügigkeitsgrenze des § 8 SGB IV übersteigt. Dies gilt nicht für Beschäftigungen oder selbstständige Tätigkeiten, die der Arbeitnehmer bereits innerhalb der letzten 5 Jahre vor Beginn der Altersteilzeit ständig ausgeübt hat.