Ich (geb. 11/1954) habe 2012 einen Altersteilzeitvertrag bis zum 63. Geburtstag (11/2017) unterschrieben. Bis zum 30.11.2014 befinde ich mich in der Arbeitsphase, danach startet der 3jährige Freizeitblock. Da ich im November 2017 auf dann insgesamt 49 Beitragsjahre zurückblicken kann, möchte ich natürlich gerne die abschlagsfreie Rente nutzen - diese ist bei meinem Jahrgang 1954 aber erst vier Monate später ab 01.04.2018 möglich. Mein Arbeitgeber ist grundsätzlich bereit, meine Altersteilzeit entweder um vier Monate zu verlängern oder entsprechend zu verschieben, glaubt aber nicht, dass das auch rechtlich möglich sein soll. Angeblich wäre das dann ein "Störfall", was immer das bedeuten soll.
Bei einem Besuch in der Beratungsstelle der DRV erhielt ich die Auskunft, dass im Rahmen des "Rentenpakets" auch bestehende Altersteilzeitverträge auf die neuen abschlagsfreien Altersgrenzen angepasst werden können, wenn dies von beiden Vertragsparteien mitgetragen wird. Sowohl eine Verkürzung (z.B. von 65 auf 63) als auch eine Verlängerung (wie in meinem Fall) soll jetzt angeblich rechtlich möglich sein, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer dies gemeinsam wollen. Frage: Ist dies so korrekt? Und falls ja: Wo finde ich die entsprechende Rechtsgrundlage, um meinen Arbeitgeber zu überzeugen? Vielen Dank im Voraus für jeden konstruktiven Beitrag.