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ATZ-Vertrag, ist dringend!

von Harald12.09.2007 | 04:29
1395 Ansichten
4 Antworten

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Im Nov. 06 habe ich einen Antrag auf ATZ bei meinem AG gestellt, der nur teilweise bearbeitet wurde und nicht zum Abschluss gekommen ist. Von unserer Persa habe ich, leider nur mündlich, im Dez. 06 die Aussage bekommen, dass ich auch keinen Rentenabschlag hätte wenn der Vertrag nach dem 31.12.06 abgeschlossen wird. Jetzt hat mir mein AG einen ATZ Vertrag angeboten und von der Rentenauskunft habe ich die Mitteilung bekommen, dass ich 7 % Rentenabzug habe. Bin natürlich über die falsch Info enttäuscht. Die Sachbearbeiterin ist nicht mehr in der Firma und der neue Sachbearbeiter meint, dass ich da etwas missverstanden haben muss. Ich möchte in ATZ gehen. Muss ich den Abzug hinnehmen oder kann ich gegen meinem AG vorgehen? Es ist keine kleine Firma! Geb. bin ich 1949. Harald

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Harald,

da bis 31.12.2006 keine Altersteilzeitvereinbarung abgeschlossen wurde, müssen Sie die Abschläge hinnehmen.

Inwieweit Sie gegen Ihren Arbeitgeber "vorgehen" können, ist ein arbeitsrechtliches Problem. Hierzu können wir keine Stellungnahme abgeben.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Harald,

ja, es ist möglich die Rentenabschäge, die durch die vorzeitige Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters entstehen, durch die Zahlung von Beiträgen auszugleichen. Rechtsgrundlage ist § 187a SGB VI.

Die Höhe dieser Beitragszahlung können Sie in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstelle errechnen lassen.

2 Antworten

Mam 12.09.2007 | 07:53
Für im Jahr 1949 Geborene gibt es doch wie bisher die Altersrente nach Altersteilzeit. An dieser Altersrente wurde nichts gedreht, sie kann wie bisher in Anspruch genommen werden. Ja, sie müßen wohl oder übel die Abschläge in Kauf nehmen (außer Ihr Arbeitgeber wäre bereit, die Altersteilzeit bis zu Ihrem 65.Lebensjahr auszudehnen). Aber grundsätzlich besteht in Ihrem Fall tatsächlich kein Unterschied (hinsichtlich der Rentenabschläge) ob der Vertrag vor oder nach Dezember 2006 abgeschlossen wurde.
Haraldam 14.09.2007 | 05:28
Hallo, ich bin im Dez.1949 geboren, habe einen ATZ Vertrag 01.01.08 bis 31.12.2012 abgeschlossen und gehe mit 63 Jahren, 01.01.2013, in Rente. Versicherungsbeiträge wurden ohne Unterbrecheng vom 01.04.1964 bezahlt. Kann ich durch eine Sonderzahlung in die D. Rentenversicherung meinen Rentenabschlag vermeinden und wie hoch wär die Sonderzahlung? MfG. Harald
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