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Experten-Antwort

ATZ-Vertrag zum Rentenantrag

von Abram08.01.2014 | 11:17
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Muss man den ATZ-Vertrag auch dann zum Rentenantrag beifügen, wenn die ATZ genau zum Rentenbeginn endet? Und wenn ja: warum?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo!

Der Altersteilzeitvertrag sollte dem Rentenantrag beigefügt werden.

Dies dient zum einen der Prüfung von Vertrauensschutzgründen (z. B. Regelaltersrente, Altersrente für langjährig Versicherte) und zum andern muss der Rentenversicherungsträger ggf. prüfen, ob eine Altersteilzeit nach §§ 2 und 3 Abs. 1 Nr. 1 des Altersteilzeitgesetzes vorgelegen hat. Diese Prüfung erfolgt im Zusammenhang mit der Anspruchsprüfung für eine Altersrente wegen Altersteilzeit.

Mit freundlichen Grüßen

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9 Antworten

Xam 08.01.2014 | 15:01
Die Vereinbarung von Altersteilzeit kann sich auf verschiedene Sachverhalte auswirken - z.B. Vertrauensschutz, Voraussetzungen für Altersrente nach Altersteilzeit - deshalb sollten Sie den Vertrag beilegen.
Abramam 08.01.2014 | 17:55
Aber diese Sonderregelungen greifen doch alle nicht, wenn ich ganz regulär dieses Jahr mit 65 J. plus 3 Monate in Altersrente gehe - oder?
W*lfgangam 08.01.2014 | 22:25
Hallo Abram, STIMMT ! Manche Sachbearbeiter der DRV (Stralsund ;) sind aber so was von pingelich, die wollen trotzdem den ATZ-Vertrag haben, weil es im R240 angekreuzt worden ist - auch wenn die Nichtvorlage in Ihrem Fall keine Auswirkungen hat/ATZ/Vertrauensschutzregelungen für die Regelaltersrente ohne Bedeutung sind. Gruß w.
Abramam 08.01.2014 | 23:14
Vielen Dank, hatte ich auch so vermutet! Aber genau diese Art von sinnentleertem Formulalismus liebe ich so an der deutschen Bürokratie. Bin jetzt schon gespannt, aus welchem Jahr die vorzulegende Geburtsurkunde (warum eigentlich, es gibt doch reichlich andere Beweise meiner leiblichen Existenz?) stammmen darf ...
Abramam 09.01.2014 | 17:40
ja, ja, das war ein unbeabsichtigter, weil Freud'scher Kauderwelsch, da ich so meine Aversionen habe. Formalismus wäre auch zu einfach gewesen.
W*lfgangam 10.01.2014 | 16:40
Hallo Abram, eine (eigene) Geburtsurkunde ist eigentlich NIE notwendig - im Antragsverfahren bestätigt die Antragaufnehmende Stelle die Personalien meist nach dem Personalausweis (oder anderen entsprechenden Dokumenten) ...wohl auch zum Dutzenden Male ;-) Nur wenn Sie selbst die Antragsvordrucke einreichen, könnte es da vielleicht zu entsprechenden Nachfragen/nachweisbaren Unterlagen kommen ...Computer vergessen so schnell die verifizierten Daten ;-) Wenn Sie sich allerdings auf Standardtexte zum Antragsverfahren beziehen ...sind eben Standardtexte, was muss/soll, aber nicht im Individualfall notwendig ist. Gruß w.
Gert Abramam 10.01.2014 | 17:58
Hallo W., danke für die Info. Da bin ich ja einigermaßen beruhigt. Wollte schon in uralten Unterlagen nach der Geburtsurkunde fahnden, die ich seit Jahrzehnten niemanden mehr vorlegen musste. Stand aber so in einer (Standard-) Information der DRV über die einzureichenden Unterlagen. Habe mir mal den R100-Vordruck runtergeladen, den man so schön am PC ausfüllen kann. Sind nur läppische 17 Seiten, von denen aber Gott sei Dank nur ein Bruchteil maßgeblich ist. Auch da fand ich unter Ziff. 13 "Pflegeversicherung" prompt wieder eine Ungereimtheit: man soll gleich angeben, ob man Kinder hatte (nur für die gesetzliche PV nötig), statt erst mal zu fragen, ob man vielleicht nicht doch privat versichert ist. Kommt als Variante nur bei der KV vor, aber nicht bei der PV.Aber das ist ja beinahe schon eine Petitesse. Lieber Herr W., da Sie sich ja offensichtlich sehr gut im Rentengeschäft auskennen und ich keine Lust habe, für die besagten 17 Seiten meinen eigenen Drucker zu quälen: können die DRV-Servicestellen den Antrag nicht von einem USB-Stick oder von einem E-Mail-Anhang selbst ausdrucken? Wäre ja mal ein fortschrittlicher und zugleich kundenfreundlicher Service! Gruß G.A.
W*lfgangam 10.01.2014 | 18:42
Zitat von Gert Abram anzeigenausblenden
Lieber Herr Abram, ich mache ja auch erst gut 3 Jahrzehnten "Rente" :-) Mein Rat an Alle: Lasst die Finger von Vordrucken, versucht es nicht selbst ...die Rathäuser/Versicherungsämter, die DRV-Beratungsstellen machen solche Pilleplalle-Anträge in nullkommanix fertig - es ist mühsamer, vorgelegte Vordrucke durchzusehen, als gleich die komplette Antragstellung (inzwischen) am Bildschirm/Online abzuwickeln. Online-Antragstellung (Medienbruchfrei/USB/Mail/Onlineanmeldung) geht nur über gesicherte Authentifizierung – kaum eine Behörde kann das bisher anbieten, die DRV auch nicht. Vielleicht über den Umweg NSA *g Gruß w. PS: und ja, im Bereich zur Pflegeversicherung/Elterneigenschaft/PKV haben die Vordrucke und auch die Online-Antragsaufnahme noch eine Widersprüchlichkeit – wie sag ich immer, es kann nicht schaden, die Elterneigenschaft erstmal zu erfassen, dann ist sie im Rentenkonto drin, wer weiß was morgen kommt/der Nachweis auch für PKV erforderlich ist und die DRV nicht extra nachfragen muss.
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