Hallo!
Der Altersteilzeitvertrag sollte dem Rentenantrag beigefügt werden.
Dies dient zum einen der Prüfung von Vertrauensschutzgründen (z. B. Regelaltersrente, Altersrente für langjährig Versicherte) und zum andern muss der Rentenversicherungsträger ggf. prüfen, ob eine Altersteilzeit nach §§ 2 und 3 Abs. 1 Nr. 1 des Altersteilzeitgesetzes vorgelegen hat. Diese Prüfung erfolgt im Zusammenhang mit der Anspruchsprüfung für eine Altersrente wegen Altersteilzeit.
Mit freundlichen Grüßen