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ATZ-Vertragsänderung

von Ben28.08.2007 | 10:28
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Experten, ich habe am 28.12.2002 meinen ATZ unterschrieben und würde demnach am 1.4.2009 mit der ATZ beginnen, die Arbeitsphase ginge bis 31.03.2013, meinem 59.Lj. dann schlösse sich die Ruhephase bis zum 63.Lj an. Nach den Regelungen könnte ich dann eine ungekürzte Altersrente als Schwerbehinderter in Anspruch nehmen. Meine 1.Frage: Kann ich den Vertrag hinsichtlich seiner zeitlichen Gestaltung so ändern, dass mir die Ausnahmeregelungen erhalten blieben und ich dann mit 60 in Altersrente als SB ginge, dann eben mit 10,8% Abschlägen. Vorteil: Ich bräuchte dann 1 1/2 Jahre weniger arbeiten, was meiner Gesundheit sicher zugute käme. Meine 2.Frage: da ich seit 4 Jahren schon eine teilweise EM-Rente erhalte, die ja schon gekürzt ist, entspräche diese Kürzung dem o.a. Abschlägen oder müßte ich dann mit insgesamt 21,6% Kürzung rechnen? Für Ihre Beantwortung danke ich Ihnen. Viele Grüße Ben

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Über eine Änderung Ihres bereits bestehenden Altersteilzeitvertrages kann nur Ihr Arbeitgeber entscheiden.

Ein Rentenanspruch wegen Schwerbehinderung besteht - sofern die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen - frühestens mit Vollendung des 60. Lj. . Die Rentenminderung beträgt z. dem Zeitpunkt 10.8 %.

1 Antworten

Benam 30.08.2007 | 12:01
Hallo, ja die arbeitsrechtlichen Schritte sind mir schon klar. Meine Frage zielte auf die rentenrechtlichen Bedingungen der Inanspruchnahme der vorzeitigen Altersrente mit 60. Ihre Bedingungen sagen da aus, dass man vor dem 1.1.55 geboren((erfülle ich) und den ATZ vor dem 1.1.07 gestellt haben muss (meiner datiert aus dem Jahr 2002). Wäre eine Vertragsänderung hinsichtlich einer Zeitverkürzung schädlich oder bliebe für die DR das Datum des Ursprungsvertrages maßgebend? Gruß Ben
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