Hallo Lina Q.,
die ATZ im ÖD ist 2010 neu geregelt worden, nehmen Sie diesen Link als Beispiel:
http://www.oeffentlichen-dienst.de/rente/altersteilzeit.html
ansonsten finden Sie auch viele weitere Hinweise:
https://www.google.de/search?q=atz+%C3%B6ffentlicher+dienst+ab+2010&ie=utf-8&oe=utf-8&client=firefox-b-ab&gfe_rd=cr&ei=3tqVWaW8B5PZ8Afk3KRI
Neu ist: Sie haben keinen Anspruch mehr auf ATZ, im Rahmen eines Einzelantrags ist dieser individuell zu entscheiden - also ein Antragsrecht haben Sie nach wie vor ;-)
Neu ist: wenn, dann erst ab 60.
Neu ist: schlechtere Konditionen/70 % Netto durch Aufstockung.
Neu ist: keine mind. 2-jährige Laufzeit bis zu einer ungekürzten Altersrente mehr erforderlich, kann also auch kürzer sein.
> Kann ich die mit bzw. statt teilweiser Erwerbsminderungsrente auch in Anspruch nehmen und was ist die für den Arbeitnehmer beste Lösung? Wie wird das dann aufgeteilt?
Öhm ...da wohl noch ein Arbeitsverhältnis _mit_ bereits laufender Teil-EM-Rente bei Ihnen besteht, kann dieses 'normale' Teilzeitarbeitsverhältnis natürlich auch in ATZ übergehen, sofern Sie damit nicht einkommensmäßig in den Minijob-Bereich fallen und nicht die Bedingung für eine vorausgehende Vollzeitbeschäftigung erforderlich ist!
Alt ist: Ihr Personalrat/ zuallererst Ihre Personalstelle sollte davon Ahnung haben - wovon denn sonst, da es hier um arbeits/tarifvertragliche Regelungen geht ;-)
Andernfalls müssen Sie sich in einem arbeitsrechtlichen Forum umschauen oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht/speziell Kenntnis bei ATZ einschalten ...mehr geht hier nicht.
das Simpelste ist natürlich, Ihren ATZ-Wunsch per Antrag/Schreiben an Ihre Personalstelle zu schicken und abzuwarten.
Gruß
w.