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ATZ Wertguthaben

von Jürgen01.12.2008 | 21:51
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich bin seit dem 1.1.2007 auf Alterteilzeit und zwar Blockmodell 5 Jahre. Seit dem 8.3.2007 bin ich langzeiterkrankt, am 18.4.2007 lief die Entgeltfortzahlung aus. Die Erkrankung dauert derzeit noch an. Ich bekomme bis heute Krankentagegeld von einem privaten Versicherungsunternehmen. Tarifvertraglich ist geregelt, das die Hälfte der nach der Entgeltfortzahlung anfallenden Krankenzeit nachgearbeitet werden muß um sozialversicherungsrechtliche Nachteile -fehlende Wertguthaben- zu vermeiden. Der Arbeitgeber hat bereits mit Schreiben vom 2.1.2008 auf den tariflichen Anspruch der Nacharbeit verzichtet. Sollte ich am 1.1.2009 die Arbeit wieder aufnehmen hätte ich eine Krankenzeit nach Ablauf der Lohnfortzahlung von 20 Monaten und 12 Tagen ich müßte also 10 Monate und 6 Tage nacharbeiten. Der Beginn Freistellungsphase würde sich um 10 Monate und 6 Tage nach hinten verschieben um entsprechende Wertguthaben für die Freistellungsphase anzusammeln. Da der Arbeitgeber auf Nacharbeit verzichtet hat kann ich diese Wertguthaben durch Nacharbeit nicht erwirtschaften. 1. Frage : Ist der Arbeitgeber verpflichtet von sich aus Wertguthaben einzustellen, da er auf Nacharbeit verzichtet hat und ich diese nicht mehr erwirtschaften kann? 2. Frage: Wenn ja, für welche Zeit muß er Wertguthaben einstellen und für welche Zeit kann er Wertguthaben einstellen? 3. Frage: Wo kann man sowas verständlich nachlesen. 4. Frage: Im ATZ-Vertrag ist festgelegt, dass die Freistellungsphase am 1.7.2009 beginnt. Verschiebt sich diese Phase nach hinten, obwohl der Arbeitgeber auf Nacharbeit verzichtet hat? 5. Frage: Muß er ab 1.7.2009 die Zahlung der ATZ-Vergütung wieder aufnehmen?

3 Antworten

Falsches Forumam 02.12.2008 | 07:35
Was hat das alles mit der gesetzlichen Rentenversicherung zu tun. Die Konsultation eines Anwalts wäre hier wohl angebrachter.
Jürgenam 02.12.2008 | 07:58
Hallo Falsches Forum, die Antwort ist wenig hilfreich. Es geht letztendlich darum ob ich die Rente nach ATZ in Anspruch nehmen kann weil teilweise Wertguthaben fehlen und ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Zahlung der ATZ-Vergütung zum 1.7.2009 wieder aufzunehmen. Der AG hat mir folgendes geschrieben:Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Freiststellungsphase im Rahmen der ATZ erst beginnen kann, soweit entsprechende Wertguthaben aus der Arbeitsphase vorliegen. Zum jetzigen Zeitpunkt haben Sie Wertguthaben für den Zeitraum 1.1.2007 bis 18.4.2007 angesammelt. Danach würden Sie rückgerechnet vom vereinbarten Ende der Altersteilzeit am 30.12.2001 nach dem derzeitigen Stand ab dem 15.9.2011 in die Freistellungsphase der Altersteilzeit gehen. Dieses Datum ist mir sowieso schleierhaft. Gruß Jürgen
B´sonam 02.12.2008 | 09:35
ATZ = Arbeitsrechtliche Regelung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber Diese Forum = Rentenforum Aus diesem Grunde hat "Falsches Forum" mit seiner Antwort Recht, fragen Sie entweder einen Arbeitsrechtler oder evtl, beim Arbeitsamt (die die ATZ ja fördern).
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