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Experten-Antwort

ATZ: Wichtig noch: Der anfangs errechnete Bruttolohn gilt nicht für die gesamte Dauer der Altersteilzeit. Von späteren tariflichen Lohn- und Gehaltserhöhungen profitieren Sie auch als ATZ‘ler

von Heinrich16.07.2020 | 20:06
539 Ansichten
4 Antworten

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Frage: Gilt auch das Gegenteil....? Der anfangs errechnete Bruttolohn gilt nicht für die gesamte Dauer der Altersteilzeit. Von späteren tariflichen Lohn- und GehaltsKÜRZUNGEN sind Sie auch betroffen? - oder gilt die Regel das Der anfangs errechnete Bruttolohn das Minimum bleibt auch bei Tarifvertragsänderungen und Betriebsvereinbarungen (im Insolvenz Vermeidungsfalle zum Beispiel)..?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Heinrich,

leider ist es uns im Rahmen dieses Forums nicht möglich, arbeitsrechtliche Fragen zu beantworten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Frageam 16.07.2020 | 20:11
Wo ist denn in der Frage der rentenrechtliche Bezug?
W°lfgangam 16.07.2020 | 20:37
Hallo Heinrich, sagen zunächst nichts über erwartete andauernde Einkommenssteigerungen aus/weitere Erhöhungen des Ausgangsbrutto für das Monat für Monat auszuzahlende ATZ-Entgelt und die sich ggf. 'ändernde' (Brutto)Berechungsgrundlage. Ergo: natürlich kann es auch nach unten gehen, würde bei normaler Arbeitszeit genauso sein! Da haben weder ATZ'ler noch 'normal' Beschäftigte einen Vertrauensschutz...geht's der Fa. dreckig/ggf. insolvent, fliegen Sie schlimmstenfalls raus - mit den dann Folgewirkungen auch für die ATZ. Info dazu beispielsweise hier: http://www.altersteilzeit-info.de/altersteilzeit_blockmodell/blo… Ist aber auch keine ursächlich rentenrechtliche Frage, gehört eher mehr ins Arbeitsrecht :-) Gruß w.
H.am 17.07.2020 | 10:13
Danke lieber W. für eine Antwort. Gruss H.
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