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Experten-Antwort

AU Abgabe beim Jobcenter trotz voller EM Rente

von Nanny197212.12.2017 | 15:49
860 Ansichten
4 Antworten

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Hallo , ich habe seit 29.11.17 einen Bescheid auf volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit . Die Rente beginnt 1.5.16 und endet am 30.4.19.Jetzt bin ich ja durchgehend AU seit 27.3.15 , habe mir gedacht aufgrund der Bewilligung der vollen EM Rente brauch ich keine AU vorlegen . Jetzt die Aussage meiner Sachbearbeiterin vom Jobcenter . Es steht im Rentenbewilligung drin : Sie haben Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderun auf Zeit. Der Rentenanspruch ist zeitlich begrenzt , weil die volle Erwerbsminderung nicht ausschließlich auf ihrem Gesundheitszustand , sondern auch auf den Verhältnissen des Arbeitsmarktes beruht . Ist dies richtig das es eine Arbeitsmarktrente ist ? Laut Aussage meiner Jobcenter Mitarbeiterin ? Ich selber bekomme fast 900 Euro Rente , bekomme jetzt im Übergang noch Harz 4 Leistungen , die aber mit Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag und Wohngeld wegfallen . Was soll dies Schikane des Jobcenters ?

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nanny 1972,

ja, der von Ihnen zitierte Absatz weist darauf hin, dass es sich um eine sog. „Arbeitsmarktrente“ handelt.

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3 Antworten

antwortenderam 12.12.2017 | 16:24
Ja das ist richtig, das es eine Arbeitsmarktrente ist.
Schorscham 12.12.2017 | 17:34
Das ist keine Schikane. Tatsächlich sind Sie nur teilweise erwerbsgemindert, erhalten jedoch aufgrund des (angeblich) verschlossenen (Teilzeit)Arbeitsmarktes in Ihrer Region eine sogenannte "Arbeitsmarktrente" in Form einer vollen EM-Rente. Sollte es Ihrem Jobcenter gelingen, Ihnen eine leidensgerechte Arbeitsstelle zu vermitteln oder sollte der (Teilzeit)Arbeitsmarkt demnächst nicht mehr als verschlossen eingestuft werden, wird Ihre derzeiteige 900 Euro-Rente auf 450 Euro gekürzt. MfG
W*lfgangam 12.12.2017 | 21:09
Hallo Nanny1972, das JC schikaniert Sie nicht. Die DRV hat festgestellt, dass Sie durchaus noch in der Lage sind, 3 bis unter 6 Std. täglich eine Beschäftigung des allgemeinen Arbeitsmarktes ausüben zu können. Wenn Sie daher bereit sind, im Rahmen Ihres 'Restleistungsvermögens' noch eine Arbeitsvermittlung anzustreben UND zum Lebensunterhalt erforderliche/ergänzende EUR brauchen, geht das nur über das JC - zu deren Spielregeln. Es steht Ihnen frei, Ihre verbleibende Arbeitskraft dort nicht weiter zur Verfügung zu stellen und auf die ergänzenden Leistungen zu verzichten – so einfach entgehen Sie der 'Schikane' des JC. Gruß w.
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