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Experten-Antwort

AU aus Reha entlassen ,seit nunmehr 7 Monate AU

von nelli Schommer03.02.2012 | 19:26
2338 Ansichten
4 Antworten

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hallo , ich ( 53 J. ) war von Juli-August 2011 insgesamt 6 Wochen wegen schwerer Depression- u. psychosomatischen Problemen in Reha und wurde AU mit klaren Verweisen wie keine körperl. schw. Arbeiten (max 5 Kg ) kein Kontakt mit chem. und alkalischen Stoffen , kein Staub , keine stressbedingten Arbeiten sowie keine Schichtarbeit entlassen . Ich bin bis zu max 6 Std. am Tag belastbar . Ich mußte nach 27j. Betriebszugehörigkeit nach der Betriebsschließung auf einen Arbeitsplatz als Lagerarbeiterin zurückgreifen und habe als Russlandheimkehrerin (vor 30 J.) keinerlei fundierte Ausbildung u. auch mangelnde deutsche Grammatik . Ich bin nunmehr seit 7 Monate AU und auf unbestimmte Zeit nicht arbeitsfähig . Die RV hat ein " Integrationsprogramm ins Arbeitsleben " wegen meiner AU " vorübergehend und auf unbestimmte Zeit " ausgesetzt . Ich bin im Moment jede Woche mind. an 3-4 Tage wegen Migräne und Drehschwindel ans Bett gefesselt und nicht in der Lage die normalen Dinge des täglichen Leben zu erledigen . Meine behandelnde Ärztin weiß sich keinen Rat mehr , was sich mittlerweile auch auf mich übertragen hat .Wer kann mir mit fundierten Kentnissen einen Ratschlag geben wie ich weiter vorgehen muß ?

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 06.02.2012 | 11:57

RT-Antrag ist ratsam, stimmt soweit. Sofern die Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug ansteht, wird die KK Ihnen die "Nahtlosigkeitsregelung" (§125 SGB III) erläutern. Die Agentur f. Arbeit übernimmt die weitere Zuständigkeit. - Bezog sich die Einstufung "unter 6-stündig" auf die letzte Tätigkeit oder den allg. Arbeitsmarkt?

Experten-Antwortam 07.02.2012 | 16:33

Bei der Beurteilung von "Erwerbsminderung" heißt über 6 Std. einsatzfähig, dass des einer berufl. Umorientierung ggf. bedarf, aber noch keine RT zu zahlen ist. Sofern Sie in den "neuen Bundesländern" wohnen könnte ein verschlossener Teilzeitarbeitsmarkt ggf. doch zu einer RT verhelfen. Suchen Sie bitte eine Beratungsstelle von uns auf!

2 Antworten

Krämersam 03.02.2012 | 20:15
Haben Sie denn bisher keinen EM-Antrag gestellt ? Dies wäre z.b. nach ihrer Reha sinnvoll gewesen, wenn Sie dort wirklich bis UNTER 6 Stunden erwerbsfähig eingeschätzt wurden. Dann wäre zumiindest eine teilweise ( halbe ) EM-Rente im Bereich des Machbaren gewesen. Oder wurden Sie in der Reha als ÜBER 6 Stunden Erwerbsfähig und damit voll erwerbsfähig beurteilt ? Dann gibt es natürlich keine Rente. Ihre Aussage dazu ist mit " Ich bin bis zu max 6 Std. am Tag belastbar " unklar... Wenn bisher kein EM-Antrag gestellt wurde, würde ich ihnen selbigen anraten. Zumal nach ihrer Reha im August 2011 ja auch schon wieder einige Zeit vergangen ist und scheinbar sich ihre Erkrankung(en) in dieser Zeit auch verschlimmert haben. Dazu sollten Sie entsprechende Atteste/Berichte ihrer behandelnden Ärzte einholen und diese gleich dem Rentenantrag mit beifügen. Neues Spiel - neus Glück ! Beachten Sie aber in dem Zusammenhang , das die derzeitige Krankengeldzahlung womöglich höher ist als die zu erwartende EM-Rente ( vor allem wenn nur eine teilw. Rente zu erwarten ist.) . Insofern sollten Sie möglichst lange die Krankengeld beziehn und deshalb nicht zu früh den EM-Antrag stellen. Die Entscheidung liegt also letztlich bei Ihnen.
nelli Schommeram 07.02.2012 | 16:08
hallo und zunächst vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen. Im Entlassungsbericht der Reha steht oben angeführt bezogen auf die Belastbarkeit " letzte berufliche Tätigkeit unter 3 Stunden " unten im Bericht steht drin " Beurteilung des zeitlichen Umfangs in dem eine Tätigkeit entsprechend des positiven und negativen Leistungsvermögen ausgeübt werden kann " ist angekreuzt 6 Stunden und mehr !!!!!!!! Leider kann ich mit dieser Formulierung nicht viel anfangen . Was bedeuteu das für mich !!!
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