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Experten-Antwort

AU bei Rehaabbruch

von abc15.09.2015 | 16:48
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13 Antworten

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Hallo, aus Krankheits- und anderen Gründen werde ich meine Reha morgen abbrechen (hab das heute auch schon mit der Therapeutin besprochen). So wie es aussieht, wird es aber wohl keinen Entlassungsbrief geben, die Einrichtung bzw. die Ärzte sind sehr unfreundlich. Da ich schon über ein Jahr au bin, bekomme ich Auszahlungsscheine von der KK. Den letzten habe ich vier Tage vor der Maßnahme zur KK geschickt, mit dem Vermerk "au bis auf weiteres". Wie ist das nun bei dem Reha-Abbruch, wenn ich keinen Entlassungsbrief bekomme? Greift dann "automatisch" die Krankschreibung? Viele Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo "abc",

wie Sie schreiben, sind Sie schon über ein Jahr arbeitsunfähig und beziehen Krankengeld. Insoweit ist davon auszugehen, dass Sie zur Reha-Antragstellung durch die Krankenkasse nach § 51 SGB V aufgefordert wurden. Wenn dem so ist, dann gilt für Sie ein eingeschränktes Dispositionsrecht.

Wenn Sie nun die Reha-Leistung ohne die Zustimmung Ihrer Krankenkasse abbrechen, könnte es gut möglich sein, dass die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld verweigert. Insofern ist es ratsam sich vorab mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen und Ihre Gründe für den Abbruch zu erläutern. Hier macht eine Klärung im Vorfeld eindeutig Sinn und kann späteren Ärger mit Ihrer Krankenkasse vermeiden.

Hinsichtlich der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Anschluss an die Reha-Leistung müssen Sie umgehend Ihren Hausarzt aufsuchen. Nur der Hausarzt ist berechtigt Sie im Sinne des Krankenversicherungsrechts weiter arbeitsunfähig zu schreiben.

Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg.

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12 Antworten

=//=am 15.09.2015 | 17:17
Normalerweise wird auch bei einem vorzeitigen Abbruch der Reha-Maßnahme ein Entlassungsbrief geschrieben. Die Klinik muss ja schließlich der DRV gegenüber Stellung nehmen. Sie sollten aber nach dem Abbruch unverzüglich Ihren Hausarzt aufsuchen und sich weiter krank schreiben lassen. Am Besten ist es, wenn er noch eine Begründung bezüglich des Abbruchs dazu schreibt. Ob Sie dann wieder einen Anspruch auf Krankengeld haben, müssen Sie auch sofort mit der Krankenkasse klären. Haben Sie auch hoffentlich den Abbruch der Reha-Maßnahme mit der KK geklärt?
abcam 15.09.2015 | 18:36
Ich habe mit der DRV seit Beginn der Maßnahme Kontakt, telefonisch ebenso wie schriftlich. Die Mitarbeiterin der Reha-Abteilung hat mir ja selbst schon geraten, die Maßnahme abzubrechen und das schriftlich mit Begründung der DRV mitzuteilen. Morgen ist nur Mittwoch und ich weiß nicht, ob ich es rechtzeitig zu meinem Hausarzt schaffe, weil der Weg so weit und er Mittwochs Mittags geschlossen hat. Donnerstag bin ich aber dann auf alle Fälle beim Arzt.
Hubbidubbiam 16.09.2015 | 01:00
Dann brich besser Donnerstag ab.
abcam 16.09.2015 | 15:43
Hallo, die Krankenkasse hat mich nicht aufgefordert, den Reha-Antrag zu stellen, das ging von mir aus. Die Reha-Einrichtungen hat mir einen kurzen Entlassungsbrief mitgegeben, auf dem steht arbeitsunfähig entlassen. Morgen bin ich dann bei meiner Hausärztin. VG
Rentner1956am 17.09.2015 | 08:05
Morgen ist es zu spät, dann wird die KK das KG streichen. Du musst am gleichen Tag zum Hausarzt und einen Auszahlungsschein holen. Da wärst du nicht der erste dem das passiert.
abcam 17.09.2015 | 14:55
Mittwoch ging ja nicht, weil mittags geschlossen. Aber ich habe einen Entlassungsbrief vom 16.09.2015, in dem die Klinik bescheinigt arbeitsunfähig entlassen und ab heute eine weitere Krankschreibung.
Rentner1956am 17.09.2015 | 16:15
Der Entlassungsbrief nützt nichts.
cembaloam 18.09.2015 | 10:25
Rechtsänderung zum 01.08.2015! Die Krankschreibung muß nicht mehr überlappend erfolgen. Es reicht also in diesem Fall aus, am Tag nach Entlassung den Arzt aufzusuchen. (Geschlossene Praxis ist weiterhin kein Argument. Im Einzelfall muß die Vertretung oder ein Notdienst aufgesucht werden, um die lückenlose Krankschreibung zu erreichen). Ab 1.8.15 gilt die Krankschreibung nicht mehr erst auf den darauffolgenden Tag!
Rentner1956am 18.09.2015 | 10:52
Nach Rücksprache mit der AOK muss der Auszahlungsschein am Tag der Entlassung beim Arzt geholt werden. Hier geht es nicht um eine Krankmeldung für den Arbeitgeber sondern um einen Auszahlungsschein. Bei einem Arzt Besuch am Folgetag entsteht eine Unterbrechung
abcam 18.09.2015 | 11:40
Eigentlich geht es um die fortlaufende Dokumentation der Arbeitsunfähigkeit und nicht um den Auszahlungsschein. Der letzte Auszahlungsschein ist vor der Reha ausgefüllt worden und von der KK aufgrund der Kürze der Reha noch gar nicht bearbeitet. Der neue Auszahlungsschein ist gestern auch gekommen, wird aber erst Ende September/Anfang Oktober vom Arzt ausgefüllt (der Arzt, der diesen sonst unterschreibt, ist grad im Urlaub).
Rentner1956am 18.09.2015 | 12:04
Dann sind sie mit Sicherheit nicht mehr Krankenversichert. Zu spät . Sie hätten gleich zu einem Arzt gehen müssen.
abcam 18.09.2015 | 16:28
Ich bin nicht mehr krankenversichert??? Verwechseln Sie mal nicht die Krankenversicherung mit der Zahlung von Krankengeld...
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