Hallo Flocke,
Sie können jederzeit einen Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung stellen.
Maßgeblich für die Beurteilung durch den Sozialmedizinischen Dienst der Rentenversicherung werden vor allem die Aussagen und die Prognose der behandelnden Ärzte im Entlassungsbericht der durchgeführten psychosomatischen Reha sein. Sofern von der Klinik weitere Therapien empfohlen wurden, die Sie nach Ihrer Aussage bereits durchgeführt haben, fügen Sie Unterlagen hierüber bitte Ihrem Rentenantrag bei. Ebenso ärztliche Unterlagen - nach Möglichkeit vom Facharzt - über seit Ihrem letzten Rentenantrag hinzugekommene Krankheitsbilder.
Wir wünschen Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung