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Experten-Antwort

AU nach Reha

von Budden19.06.2019 | 13:48
255 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, seit Februar 2019 krank geschrieben und am 18.06. nach 4-wöchiger Reha AU in meinem Beruf entlassen und werde LTA Antrag stellen, da ich in meinem Beruf nicht mehr arbeiten darf. Das Problem ist, dass ich bereits 2017 zur Reha war und das KG Ende August 2019 ausläuft. Wie ist dann der weitere Ablauf bzw. wie weise ich gegenüber dem Arbeitsamt meine AU nach, mein Arbeitgeber weigert such eine Kündigung auszusprechen...? Desweiteren hat mir der Reha Berater mitgeteilt dass ich vor Bewilligung der LTA keine Arbeitsstelle antreten darf jedoch für den Antrag G0301 ein Arbeitsvertrag und der BEGINN der Arbeitsaufnahme gefordert wird! Bin jetzt doch stark verwirrt und dsnke schon mal im Voraus Budden

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.06.2019 | 15:49

Hallo Budden,

ich kann Ihnen nur empfehlen, sich nochmal mit Ihrem Rehafachberater zusammen zu setzen und den Vorgang durchzugehen. Denn beispielsweise wird mit dem Formular G0301 ein Eingliederungszuschuss beantragt, der einen Arbeitgeber voraussetzt.

Da Ihr Krankengeld endet, sollten Sie sich bereits jetzt schon vorsichtshalber bei der Agentur für Arbeit melden.

1 Antworten

Buddenam 19.06.2019 | 17:17
Genau das ist der Punkt, das Formular habe ich ja eben vom Reha Fachberater der DRV! Ich will ja nur wissen, wie ich einen Arbeitsvertrag unterschreiben soll, wenn ich nicht arbeiten darf da mir ansonsten evtl. Leistungen gestrichen werden?
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