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Experten-Antwort

AU nach Reha

von Havanna1111.09.2011 | 18:23
1718 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin aus der Reha als AU entlassen worden. Ich bin nun schon über ein Jahr Krankgeschrieben und der Rehaantrag wurde durch die Krankenkasse gestellt. Im Entlassungsbericht steht: von einem aufgehobenen Leistungsvermögen (nominell 3 Stunden/Tag) in der letzten beruflichen Tätigkeit ist auszugehen. Tätigkeiten gemäß dem dargestellten positiven und negativen Leistungsvermögen sind beim jetzigen Arbeitgeber und auf dem allgemeinem Arbeitsmarkt täglich 6 Stunden zumutbar. Was ist nun zu tun. Ich bin bereits Betrieblich vor einigen Jahren auf einen Leidensfähigenarbeitsplatz umgesetzt worden. Bin Schwerbeschädigt (60%). Mfg

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Havanna11,

bitte vereinbaren Sie einen Termin beim Reha-Berater Ihres Rentenversicherungsträgers und lassen anhand des Entlassungsberichtes ggf. Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben prüfen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

-_-am 11.09.2011 | 19:18
Wenn der Reha-Antrag als Rentenantrag gilt, werden Sie von der Deutschen Rentenversicherung aufgefordert werden, die formularmäßige Rentenantragstellung nachzuholen. Der Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben gilt als Antrag auf Rente, wenn Versicherte vermindert erwerbsfähig sind und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht erfolgreich gewesen sind, weil sie die verminderte Erwerbsfähigkeit nicht verhindert haben.
Deutsche Rentenversicherung
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