Hallo,
ich bin aus der Reha als AU entlassen worden. Ich bin nun schon über ein Jahr Krankgeschrieben und der Rehaantrag wurde durch die Krankenkasse gestellt. Im Entlassungsbericht steht: von einem aufgehobenen Leistungsvermögen (nominell 3 Stunden/Tag) in der letzten beruflichen Tätigkeit ist auszugehen. Tätigkeiten gemäß dem dargestellten positiven und negativen Leistungsvermögen sind beim jetzigen Arbeitgeber und auf dem allgemeinem Arbeitsmarkt täglich 6 Stunden zumutbar. Was ist nun zu tun. Ich bin bereits Betrieblich vor einigen Jahren auf einen Leidensfähigenarbeitsplatz umgesetzt worden. Bin Schwerbeschädigt (60%).
Mfg
11.09.2011, 18:23
von
Havanna11
11.09.2011, 19:18
von
-_-
Wenn der Reha-Antrag als Rentenantrag gilt, werden Sie von der Deutschen Rentenversicherung aufgefordert werden, die formularmäßige Rentenantragstellung nachzuholen.
Der Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben gilt als Antrag auf Rente, wenn Versicherte vermindert erwerbsfähig sind und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht erfolgreich gewesen sind, weil sie die verminderte Erwerbsfähigkeit nicht verhindert haben.
12.09.2011, 09:30
Experten-Antwort